Minister Remmel fordert verbraucherfreundliche Kennzeichnung für die Effizienz von Autos

Umweltministerium legt zur Fachministerkonferenz Kurzgutachten vor

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Umweltminister Johannes Remmel fordert eine verbraucherfreundlichere Kennzeichnung von Personenkraft-Wagen (PKW) und legt zur heute beginnenden 82.


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Umweltministerkonferenz in Heidelberg ein Kurzgutachten zur verbraucherfreundlichen Neuberechnung der Effizienzklassen vor. „Durch das aktuelle Berechnungsverfahren werden große und schwere Wagen meist günstiger in ihrer Effizienz beurteilt als kleine und leichte Fahrzeuge. Das verwirrt die Verbraucherinnen und Verbraucher und ist klimaschutzpolitischer Nonsens“, sagte Umweltminister Remmel. Das NRW-Umweltministerium hat deshalb ein Kurzgutachten erstellen lassen, das eine alternative Berechnungsgrundlage entwickeln sollte. Ergebnis ist, dass der so genannte „Fußabdruck“ (Radstand mal Spurweite) eine bessere Bezugsgröße darstellt. Außerdem empfiehlt das Gutachten eine Neuordnung der Effizienzklassen, wobei sich diese auf die Buchstaben A bis G beschränken sollen.

Seit Dezember 2011 gibt die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie vor, Autos in ihrer Effizienz mit einem Label zu kennzeichnen. Es ist analog zu dem für Haushaltsgeräte aufgebaut und gibt Auskunft über das Fahrzeug, den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen, die Kosten für Kraftstoff und Kfz-Steuer pro Jahr und die Effizienzklasse, die durch die bekannten Farbbalken markiert wird. Dabei wird die Effizienzklasse durch die Abweichung von einem Referenzwert ermittelt, der auf die Masse des Fahrzeugs bezogen berechnet wird.

Die Richtlinie enthält eine Überprüfungsklausel, nach der spätestens nach dem 1. Dezember 2014 die Berechnungsgrundlage für den Referenzwert, insbesondere Alternativen zur Bezugsgröße Masse, geprüft und gegebenenfalls innerhalb der Verordnung angepasst werden soll. Zuständig hierfür ist das Bundeswirtschaftsministerium. „Beim Berechnungsverfahren besteht aus verbraucherpolitischer Sicht eindeutig Nachbesserungsbedarf. Wir stellen unser Gutachten der Bundesregierung zur Verfügung und werden das Überprüfungsverfahren konstruktiv begleiten“, kündigte Minister Remmel an.

Die Studie ist abrufbar auf den Seiten des Umweltministeriums unter: www.umwelt.nrw.de 

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel