Ministerrat ermöglicht Kommunen eigenverantwortliche Abweichung von Ampel-Signalbildern
Verkehr
Der Ministerrat hat heute beschlossen, Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, unter bestimmten Bedingungen vom bundeseinheitlichen Symbol bei Fußgänger-Ampeln abzuweichen.
Kommunen in Rheinland-Pfalz können künftig in eigener Zuständigkeit darüber entscheiden, in Einzelfällen ein anderes Symbolbild zu verwenden, als das bundesweit festgelegte Piktogramm – allerdings muss das Bild weiterhin einen Fußgänger zeigen, der klar erkennbar geht oder steht. Dies ist in der Straßenverkehrsverordnung des Bundes festgelegt.
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