Mit dem Frauenmobil sicher durch die Nacht

In der Dämmerung und Dunkelheit sind viele Frauen unsicher, wenn sie alleine unterwegs sind

Sie befürchten Belästigungen, Übergriffe oder Gewalt und nehmen Umwege in Kauf, um bestimmte Straßen zu umgehen. Einige vermeiden sogar, abends das Haus zu verlassen.


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Deshalb stellt die Stadt Oldenburg Mittel für einen Nachtfahrservice für Frauen zur Verfügung: das Frauenmobil. Durch den Erwerb eines Gutscheins werden pro Fahrt fünf Euro eingespart. Mit den 15 beteiligten Taxi- und Mietwagenunternehmen ist ein Verhaltenskodex vereinbart, der beispielsweise beinhaltet, dass die Frauen von Tür zu Tür gefahren werden und die Fahrerinnen und Fahrer warten, bis die Nutzerin das Haus betreten hat.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen wurden in diesem Jahr viele Gutscheine nicht eingelöst. „Wir möchten den Nutzerinnen des Frauenmobils aber die Gelegenheit geben, diese noch zu verwenden“, sagt Wiebke Oncken, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Oldenburg. „Deshalb können alle Gutscheine, die 2020 gekauft wurden, auch im nächsten Jahr noch eingelöst werden.“

Wer kann das Frauenmobil nutzen?

Das Frauenmobil kann von Frauen und Mädchen ab zwölf Jahren genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz in Oldenburg haben. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren können mitfahren. Jungen ab 14 Jahre und Männer sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Wann fährt das Frauenmobil?

Das Frauenmobil fährt ganzjährig von 19 bis 5 Uhr innerhalb der Stadtgrenzen Oldenburgs.

Wie funktioniert das Frauenmobil?

Frauen und Mädchen, die das Frauenmobil nutzen möchten, kaufen im Vorfeld in den Bürgerbüros oder Stadtteilbibliotheken einen Gutschein im Wert von 7 Euro zu einem Preis von 2 Euro. Die neuen Gutscheine für 2021 stehen ab dem 2. Januar zur Verfügung. Aktuell können ausschließlich Kundinnen, die für eine andere Angelegenheit einen Termin in den Bürgerbüros Mitte oder Nord haben, bei dieser Gelegenheit maximal zehn Gutscheine erwerben. Sobald die Stadtteilbibliotheken Eversten, Flötenteich, Kreyenbrück und Ofenerdiek nach dem Shutdown wieder öffnen, können auch dort zu den jeweiligen Öffnungszeiten Gutscheine gekauft werden. Die Vorlage eines Personalausweises oder Schülerinnenausweises ist erforderlich, damit die Berechtigung zur Nutzung des Frauenmobils festgestellt werden kann.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.oldenburg.de/gleichstellung

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