Neue Parkregelung für Elektrofahrzeuge

Ausweis für kostenfreies Parken

Im November 2012 hat die Landeshauptstadt Stuttgart einen Sonderparkausweis für Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs eingeführt. Der Ausweis erlaubte kostenfreies Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen.


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Mit dem Elektro-Mobilitätsgesetz, das seit 12. Juni 2015 gilt, wurden sogenannte E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge eingeführt. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen können demnach seit 1. November kostenlos auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen parken, die von der Stadt im öffentlichen Verkehrsraum unterhalten werden. Neue Sonderparkausweise werden deshalb nicht mehr ausgestellt.

Für die Umstellung vom Sonderparkausweis für vollelektrische Fahrzeuge auf E-Kennzeichen hat die Stadtverwaltung eine Übergangsregelung eingeführt: Die bisherigen Ausweise gelten bis zu ihrem Ablauf, mindestens jedoch bis zum 30. September 2016. Ausweise, die vor dem 30. September 2016 ablaufen, verlängern ihre Gültigkeit automatisch über den aufgedruckten Tag hinaus bis Ende September 2016. Für diese Verlängerung muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Um nach Ablauf der Frist kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet parken zu können, müssen Fahrzeuge dann mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein, das bei der Zulassungsstelle beantragt werden kann. Weitere Informationen unter www.stuttgart.de/e-kennzeichen

Landeshauptstadt Stuttgart