NEW: Busse müssen beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand einhalten

NEW: Busse müssen beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand einhalten
NEW: Busse müssen beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Abstand einhalten

Die neue StVO, die am Dienstag in Kraft getreten ist, sieht einen besonderen Schutz für Radfahrer im Straßenverkehr vor

Hintergrund ist, dass Fahrradfahrer häufig gefährlich leben. Aus diesem Grund sieht die neue StVO einige grundlegende Änderungen vor, die das Fahren im Straßenverkehr sicherer machen sollen.


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Eine wesentliche Änderung der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung ist, dass der Gesetzgeber aus einem „ausreichenden Seitenabstand“ eine klar definierte Abstandsgröße erlassen hat: Sämtliche Fahrzeuge, die einen Radfahrer, E-Tretroller oder Fußgänger überholen, müssen innerorts mindestens 1,5 Meter halten. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind sogar zwei Meter vorgeschrieben.

Dies gilt natürlich auch für die Busse der NEW. Alle 254 Busse erhalten aktuell einen entsprechenden Aufkleber. Die Kennzeichnung sämtlicher Busse ist spätestens Mitte Mai abgeschlossen. „Um die neuen Gesetze im Straßenverkehr einhalten zu können, appellieren wir an alle Autofahrer, den Busse den entsprechenden Platz beim Überholvorgang einzuräumen. Gibt es keinen Platz zum Überholen, müssen die Busse dem Radfahrer langsam folgen“, so Wolfgang Opdenbusch, Geschäftsführer der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach und Viersen.

Felix Heinrichs, Aufsichtsratsvorsitzender der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach begrüßt die neue Regelung. „Die Belange der Radfahrer sind uns wichtig. Die Kennzeichnung auf den Bussen ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt.“ Der Schutz der Radfahrer macht Sinn. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes starben in 2018 445 Fahrradfahrer bei Unfällen. Ein Jahr vorher waren es erst 382.

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