Passend zur startenden Saison

Einer der Tipps von den technischen Verbraucherschützern im Regierungspräsidium Gießen: Egal ob als sportliches oder als handelsübliches Modell mit Stoffüberzug, wer einen Fahrrad- oder Skaterhelm kauft, sollte darauf achten, dass die Europäische Norm EN
Einer der Tipps von den technischen Verbraucherschützern im Regierungspräsidium Gießen: Egal ob als sportliches oder als handelsübliches Modell mit Stoffüberzug, wer einen Fahrrad- oder Skaterhelm kauft, sollte darauf achten, dass die Europäische Norm EN

Technischer Verbraucherschutz: Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zu Kauf und Nutzung von Fahrrad- und Skaterhelmen

Fahrradfahren macht Spaß, ist gesund und hält fit. Damit der Fahrspaß sicher bleibt, sollten Radlerinnen und Radler einen Helm tragen.


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Das ist in Deutschland zwar keine Pflicht, aber ein Fahrradhelm schützt den Kopf bei Stürzen vor schlimmen Verletzungen und bleibenden Schäden. „Gerade für Kinder ist ein Kopfschutz beim Fahrradfahren sehr wichtig, denn durch mangelnde Fahrerfahrung sind sie besonders gefährdet“, rät Stefan Wingenbach, Experte für technischen Verbraucherschutz beim Regierungspräsidium Gießen. Dieses ist sowohl in Geschäften als auch im Internet kontrollierend tätig, damit nur sichere Helme in den Handel gelangen.

Um sicherzustellen, dass Fahrradhelme auch die qualitativ hohen technischen Ansprüche erfüllen, müssen sie die harmonisierte Europäische Norm EN 1078 erfüllen. Diese regelt die Eigenschaften der Stoßdämpfung eines Helms für Radfahrer sowie für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen. Zugleich bestätigt sie, dass der Helm getestet wurde und zudem alle vorgeschriebenen und für die Sicherheit relevanten Grenzwerte eingehalten sind. Hat der Helm die notwendigen Prüfungen bestanden, muss im Helm der Hinweis auf die Norm ersichtlich sein. Zusätzlich muss auch die CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar angebracht werden.

Beim Kauf des Helms ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beiliegt. „In dieser müssen mindestens der Name des Herstellers mit vollständiger Anschrift, die Modellbezeichnung, die Größe, das Gewicht, das Herstellungsjahr sowie ein Warnhinweis für Kinder im Zusammenhang mit Kletteraktivitäten aufgeführt sein“, erläutert der RP-Experte Wingenbach. Auch eine Erklärung, dass Helme nicht durch Zusätze oder auch Entfernung von Originalteilen verändert werden sollten, darf dort nicht fehlen. „Vor dem Kauf eines Fahrradschutzhelmes sollten Sie auf jeden Fall mehrere Modelle ausprobieren, um festzustellen, welches Modell Ihnen individuell am besten passt“, rät Stefan Wingenbach. Sein Tipp: Im Zweifel in einem Fachgeschäft auch im Hinblick auf die Einstellmöglichkeiten und die Passform beraten lassen.

Ist der Helm gekauft, gibt es einen weiteren Sicherheitsaspekt zu beachten, denn Fahrradhelme unterliegen einem Alterungsprozess. Deshalb muss in jedem Helm das Quartal und Jahr der Herstellung angegeben sein. Wegen der individuellen Angaben der Hersteller in den Bedienungsanleitungen dürfen Helme nach Ablauf der dort festgesetzten Gebrauchsdauer nicht mehr benutzt werden. „Und hat der Helm nach einem Sturz seine Aufgabe erfüllt“, ist ein entscheidender Rat des RP-Experten, „dann hat er ausgedient und muss ebenfalls aussortiert werden.“ Denn selbst wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind, kann die Schutzwirkung stark eingeschränkt sein.

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