Pkw-Maut

Klare Zuständigkeiten

Die Federführung für ein Gesetz zur Einführung der Infrastrukturabgabe liegt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Federführung für das Kraftfahrzeugsteuergesetz liegt beim Bundesfinanzministerium (BMF).


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2676) auf die Kleine Anfrage „Geplante Modelle zur Einführung einer Pkw-Maut“ (18/2517) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das BMF erarbeite kein eigenes Mautkonzept und im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie würden keine Finanzierungsmodelle im Zusammenhang mit der Einführung einer Pkw-Maut geplant, heißt es weiter.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel