Position von CAM zum „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“

Das „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ wird vom CAM wie folgt bewertet:

Die Bundesregierung handelte nach Ausbruch des Dieselskandals nach dem Muster der „nachlaufenden Untersteuerung“. Die Maßnahmen der letzten drei Jahre waren nicht geeignet, die Verunsicherung der Dieselkunden zu beseitigen und das Luftqualitätsproblem in Städten nachhaltig zu lösen.


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Das erklärte Ziel der Regierung Fahrverbote zu vermeiden, wurde nicht erreicht.

Das neuerliche Konzept ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings sind noch viele Fragen offen. Die Wirkung hängt von der genauen Ausgestaltung der Maßnahmen ab. Die Kombination von hohen Umtauschprämien zum Kauf sauberer Fahrzeuge und für den Endkunden kostenfreien Hardware-Nachrüstungen ist grundsätzlich sinnvoll. Die Beschränkung der Maßnahmen allein auf Regionen mit besonderer Luftbelastung ist im Sinn einer Gleichbehandlung der Dieselbesitzer kritisch zu beurteilen.

Damit Umtauschprämien wirken müssen diese hohe Rabatte beinhalten. Diese sollten bei Kompaktfahrzeugen etwa mindestens 5.000 Euro betragen. Positiv ist dabei auch, dass Gebrauchtfahrzeuge einbezogen werden. Gleichzeitig muss der Wertverlust durch den Dieselskandal bei der Inzahlungnahme des Altfahrzeugs tatsächlich ausgeglichen werden.

Wenn dies gewährleistet wird, ist von einer hohen Nachfrage der berechtigten Teilnehmer in den Regionen auszugehen. Allerdings ist die Beschränkung der Umtauschprämien auf die Dieselbesitzer in den Regionen kritisch: Dieselbesitzer außerhalb der Regionen sind grundsätzlich auch von Wertverlusten betroffen und können ggf. nicht in belastete Regionen einfahren.

Bei den Hardware-Nachrüstungen wird es wesentlich darauf ankommen, für wie viele Modelle eine Nachrüstung technisch möglich ist. Eine wichtige Voraussetzung ist die Übernahme der Umrüstkosten durch die Hersteller und die Haftung für mögliche Folgeschäden durch die Nachrüstfirmen. Geklärt werden muss insbesondere, dass die Haftung nach der Nachrüstung auch für Folgeschäden des Gesamtfahrzeug gilt bzw. übernommen wird. Wichtig wäre eine gesamthafte Teilnahme der deutschen Hersteller im Sinne der gerechten Verteilung der Lasten. Kritisch ist, dass die Importeure sich nicht an den Kosten der Umrüstung beteiligen wollen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei der Umsetzung mit einem Zeitverzug vom mindestens einem Jahr zu rechnen ist.

Die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für umgerüstete Fahrzeuge, die weniger als 270 mg NOx ausstoßen und dann von Fahrverboten ausgenommen werden können, könnte sich positiv auf den Restwert sowie auf Umrüstquoten auswirken.

Je nach Inanspruchnahme der Prämien und Umrüstungen können sich die Kosten für die Automobilhersteller bis auf niedrige zweistellige Milliardenbeträge summieren. Würden etwa 2,5 Millionen Fahrzeuge in den Genuss von Umrüstungen bzw. Umtauschprämien mit Aufwendungen zwischen 2.500 und 5000 € kommen, lägen die Kosten zwischen 6,3 und 12,5 Mrd. Euro. Allerdings profitieren die Automobilhersteller teilweise auch vom Neuverkauf von Fahrzeugen.

Ob Fahrverbote in den belasteten Städten durch das Konzept vermieden werden können, ist noch nicht abschließend zu beurteilen. Dies hängt u.a. wesentlich von der Annahme der Maßnahmen durch die Dieselbesitzer und der Ausgestaltung der Maßnahmen ab.

Insgesamt braucht es künftig jedoch zur Sicherstellung von nachhaltiger Mobilität und der Lösung der wachsenden Verkehrsprobleme statt der fortwährenden Symptombekämpfung ein umfassendes Gesamtkonzept. Im Mittelpunkt müssen die intermodale Vernetzung der Verkehrsträger, integrierte Mobilitätsdienstleistungen sowie eine Elektrifizierung des städtischen Autoverkehrs stehen. Dabei könnten (City-)Mautsysteme dabei helfen, die wahren Kosten des Personen- und Güterverkehrs abzubilden und die Verkehrsströme zu lenken.

Center of Automotive Management (CAM)