Prüfung der Alternativen notwendig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Bei jedem Investitionsvorhaben des Bundesverkehrswegeplans ist nachzuweisen, dass eine Alternativprüfung erfolgt ist. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5070) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4985). Diese Alternativen müssten allerdings weitgehend vergleichbar das vorhandene Problem lösen oder mindern und dürften wirtschaftlich nicht wesentlich ungünstiger sein, heißt es weiter.


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Aufgrund der Vielzahl von Projekten und der vorrangigen Planungskompetenzen der Länder erfolge die Alternativprüfung bereits im Rahmen der Projektanmeldungen durch die Länder, heißt es in der Antwort.

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