Rechtssicherheit beim autonomen Fahren

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Initiative für ein neues Straßenverkehrsgesetz

Bundesverkehrsminister Dobrindt will ein verändertes Straßenverkehrsgesetz vorlegen. Damit soll das Fahren mit hochautomatisierten Autos in Deutschland möglich werden. Der vzbv begrüßt die Initiative, einen Rechtsrahmen für das autonome Fahren zu schaffen. Neben Datenschutz und Datensicherheit bereiten Haftungsfragen den Verbraucherinnen und Verbrauchern Sorgen beim automatisierten und vernetzten Fahren.


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Ohne Rechtssicherheit ist das Einsteigen in Autos mit Autopiloten-Funktion gefährlich. Das haben die Unfälle in den vergangenen Wochen gezeigt. Automatisiertes Fahren braucht Regeln.

Die Initiative von Bundesverkehrsminister Dobrindt geht in die richtige Richtung. Auch für die Nutzer automatisierter PKW muss der rechtsstaatlichen Grundsatz gelten: „Keine Strafe ohne Schuld“. Wenn ein Schaden nicht auf das Fehlverhalten des Fahrers oder eines Dritten zurückzuführen ist, muss im Zweifel der Hersteller haften.

Die Regelungen müssen sich an menschlichem Verhalten orientieren und nicht umgekehrt. Eine permanente Überwachung des Systems durch den Menschen ist nicht praktikabel und unrealistisch.

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