Regierung: EU-Recht erlaubt Fahrverbote

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Antwort (19/6577) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6082) eine Stellungnahme zu den nach Einschätzung der AfD in mehreren europäischen Großstädten geplanten Dieselfahrverboten ab.


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"Die Bundesregierung nimmt zu Entscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten keine Stellung", heißt es in der Antwort. Zur Frage, ob derartige Vorhaben mit EU-Recht vereinbar sind, heißt es in der Antwort: "Das Europarecht lässt zur Einhaltung der zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte die Möglichkeit zu, den Kraftfahrzeugverkehr zu beschränken. Die konkrete Ausgestaltung ist den Mitgliedstaaten vorbehalten."

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