Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Kauf von Fahrrad- und Skaterhelmen

Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Kauf von Fahrrad- und Skaterhelmen
Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Kauf von Fahrrad- und Skaterhelmen

Technischer Verbraucherschutz:

Fahrradfahren macht Spaß, ist gesund und hält Geist und Körper fit. Damit der Fahrspaß sicher bleibt, sollten Radler einen Helm tragen. Einen Fahrradhelm zu tragen, ist in Deutschland keine Pflicht, aber ein Fahrradhelm schützt den Kopf bei Stürzen vor schlimmen Verletzungen und bleibenden Schäden.


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„Gerade für Kinder ist ein Kopfschutz beim Fahrradfahren sehr wichtig, denn durch mangelnde Fahrerfahrung sind sie besonders gefährdet“ rät Ahmad Rafiq, Experte im technischen Verbraucherschutz des Regierungspräsidiums Gießen.

Fahrradhelme müssen die harmonisierte Europäische Norm EN 1078 (Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen) erfüllen. Diese regelt die Stoßdämpfungseigenschaften eines Helms, bestätigt, dass der Helm getestet wurde und dass zudem alle vorgeschriebenen und sicherheitsrelevanten Grenzwerte eingehalten sind. Hat der Helm die notwendigen Prüfungen bestanden, muss im Helm der Hinweis auf die Norm ersichtlich sein. Zusätzlich muss auch die CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar angebracht werden.

Beim Kauf des Helmes ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Gebrauchsanleitung beiliegt. In dieser müssen mindestens der Name des Herstellers mit vollständiger Anschrift, die Modellbezeichnung, die Größe, das Gewicht, das Herstellungsjahr sowie ein Warnhinweis für Kinder im Zusammenhang mit Kletteraktivitäten, aufgeführt sein.

Fahrradhelme unterliegen einem dauerhaften Alterungsprozess. Deshalb muss in jedem Helm das Quartal und Jahr der Herstellung angegeben sein. Aufgrund der individuellen Angaben der Hersteller in den Bedienungsanleitungen dürfen Helme nach Ablauf der dort festgesetzten Gebrauchsdauer nicht mehr benutzt werden. Hat der Helm nach einem Sturz seine Aufgabe erfüllt, ist er gleichfalls auszusortieren. Denn selbst wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind, kann die Schutzwirkung stark eingeschränkt sein.

„Vor dem Kauf eines Fahrradschutzhelmes sollten Sie auf jeden Fall mehrere Modelle ausprobieren, um festzustellen, welches Modell Ihnen individuell am besten passt“, rät Rafiq. „Lassen Sie sich im Zweifel in einem Fachgeschäft auch im Hinblick auf die Einstellmöglichkeiten und die Passform beraten“, so Rafiq weiter.

Das Regierungspräsidium Gießen ist sowohl in Geschäften als auch im Internet kontrollierend tätig, damit nur sichere Helme in den Handel gelangen.

Regierungspräsidium Gießen