Rückwärtsfahren bei Müllfahrzeugen: Gefährdungsanalyse kann helfen

Rückwärtsfahren bei Müllfahrzeugen: Gefährdungsanalyse kann helfen
Rückwärtsfahren bei Müllfahrzeugen: Gefährdungsanalyse kann helfen

Ist Rückwärtsfahren bei Müllfahrzeugen vertretbar?

Enge, schlecht befahrbare, unübersichtliche Straßen, Einbahnstraßen und tote Winkel: All diese Gegebenheiten gehören zu den Alltagsproblemen von Müllwagenfahrern.


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Schon seit längerer Zeit gibt es eine große, öffentliche Diskussion darüber, ob das Rückwärtsfahren generell verboten werden sollte und ob die Anwohner den Müll bis an die nächste, besser befahrbare Straßenecke ziehen sollten.

Die Branchenregel „Abfallsammlung“ gibt klare Richtlinien zum Rückwärtsfahren

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dazu bereits am 24. Oktober 2016 die Branchenregel „Abfallsammlung“ 1 veröffentlicht, die sich unter anderem das hohe Sicherheitsrisiko des Rückwärtsfahrens für Fahrer, Einweiser, Passanten und Anwohner bezieht. Die Branchenregel ist das Ergebnis vereinter Sicherheitsbemühungen von Unfallversicherungsträgern, Entsorgungswirtschaft und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die sich im Grundsatzausschuss Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengefunden hatten.

Mit den Teilen 1 (Abfallsammlung) und 2 (Abfallbehandlung) hat die DGUV bereits zwei von fünf Branchenregeln veröffentlicht. In Bearbeitung sind derzeit noch Teil 3 (Straßenreinigung), Teil 4 (Deponieren von Abfällen) sowie Teil 5 (Wertstoffhöfe und Schadstoffannahmestellen). Diese sollen im Verlauf der Jahre 2017 und 2018 verfasst werden. Teil 1 der Branchenregeln befasst sich mit der Abfallsammlung sowie deren Planung. Sie behandelt unter anderem Bereitstellungsplätze sowie die Beschaffenheit von Straßen. Sammeltouren sollen geplant, sowie vor- und nachbereitet werden. Mit der Sammlung sind sowohl die Bereitstellung der Gefäße, als auch der Behältertransport und der Mülltransport bis zur Entladestelle gemeint. Hiervor ist nicht nur der übliche Hausabfall, sondern auch die Sperrmüllsammlung betroffen. Teil 2 der Branchenregeln bezieht sich auf die Abfallbehandlung und geht in erster Linie auf die Müllbehandlung in Abfallbehandlungsanlagen ein. Dazu gehören unter anderem Neu- oder Umbauten, die Gestaltung von Verkehrswegen sowie die Qualifikation von Führungskräften.

Seit Ende Dezember 2016 findet sich die Branchenregel "Abfallsammlung" elektronisch in der DGUV-Publikationsdatenbank wieder. Die gedruckte Version gibt es seit Ende des ersten Quartals 2017. Die Branchenregel richtet sich an Unternehmer und Unternehmerinnen und ergänzt die staatlichen Regeln des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) 2.

Handlungsempfehlungen der Branchenregel "Abfallsammlung" für Unternehmen

Obwohl die Branchenregel „Abfallsammlung“ bundesweit für die gesamte Branche gilt, bleibt es den einzelnen Städten, Gemeinden und Landkreisen überlassen, inwiefern und mit welchen Mitteln sie die vorgegeben Richtlinien umsetzen. Ob durch ein Rückwärtsfahrverbot oder durch neue Techniken bei den Müllwagen 3 – es gibt viele Möglichkeiten und nur einige davon sind bereits erprobt. Die Branchenregel ist nicht in dem Maße rechtsverbindlich wie die Gesetze, allerdings schreibt sie den Maßstab allen Handelns vor und gibt klare Richtlinien. Alle Handlungsempfehlungen basieren zudem auf den geltenden Regelungen aus Gesetzen, den Rechtsverordnungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften.

Den Unternehmen eröffnet die Branchenregel unter anderem die Möglichkeit, in einzelnen Fällen den Einweiser durch Fahrassistenzsysteme zu ersetzen, wenn die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet werden kann. Dennoch ist der Einweiser in vielen Fällen weiterhin unabdinglich. Nach der Branchenregel darf die Strecke, die im Rückwärtsgang zurückgelegt wird, nicht länger als 150 Meter sein. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 Metern an beiden Längsseiten des Müllwagens soll über die gesamte Rückfahrstrecke bestehen bleiben. Der Rückspiegel soll eine freie Sicht gewährleisten. Einweisende Personen dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers und nicht im toten Winkel aufhalten und zudem nicht rückwärtsgehen.

Die Branchenregel „Abfallsammlung“ legt zudem fest, dass zunächst alle Möglichkeiten auszunutzen sind, die das Rückwärtsfahren vermeidbar machen. Sollte der Fall eintreten, dass das Rückwärtsfahren alternativlos ist, legt die Gefährdungsbeurteilung fest, inwiefern eine sichere Rückwärtsfahrt möglich ist. Diese Auswertung wird von den am Abfalltransport beteiligten Unternehmen vorgenommen. In deren Verantwortung liegt es auch, die Angestellten bei der Umsetzung der Regeln anzuleiten.

Eine Gefährdungsbeurteilung kann das Risiko beim Rückwärtsfahren eingrenzen

Eine Gefährdungsbeurteilung 4 kann auf einer umfassenden elektronischen Auswertung bezüglich aller Fahrbewegungen beim Rückwärtsfahren beruhen. Die Analyse der jeweiligen Situation ergibt ein Gesamtbild in Sachen Sicherheit. Bei der Auswertung von Daten werden Datenschutzbelange berührt. Da die Einschätzung der Gefährdungslage zudem in vielen Fällen subjektiver Natur ist, ist es möglich, dass einige Situationen weniger berücksichtigt werden als sie es sollten.

Eine solche Gefährdungsbeurteilung wird derzeit auch im Kreis Herford 5 vollzogen. Die Beurteilung erstreckt sich auf das gesamte Straßennetz. Entscheidend ist dabei die Frage, ob der Müll risikofrei eingesammelt werden kann. Die Servicegesellschaft für Wirtschaft und Kommunen mbH (SWK) hat als Antwort auf diese Frage die automatischen Seitenlader seit Ende 2017 aus dem Verkehr verbannt. Ursache dafür sei die Ein-Mann-Besatzung und das damit entstehende Sicherheitsrisiko. Wolfgang Rullkötter, Geschäftsführer der von der Stadt beauftragten SWK, bezieht sich hierbei auf die „Fürsorgepflicht“ des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern. Denn auch diese seien der Gefahr des Rückwärtsfahrens ausgesetzt. Zudem achte die SWK bei der Tourenplanung auf die Vermeidung von Rückwärtsfahrten, an den Stellen, wo dies möglich ist. Beim unvermeidbaren Rückwärtsfahren wird darauf geachtet, dass ein Einweiser vor Ort sei. Rückfahrkameras und automatische Bremssysteme sollen das Rückwärtsfahren an sich vereinfachen.

Eine weitere Gefahrenvermeidung sieht die Klärung verschiedener Gegebenheiten bei problematischen Straßen vor. Dazu gehören der Bau von Wendehämmern, das Abschneiden von Sträuchern sowie das Fällen von Bäumen, das Erstellen von Parkverboten, die Anwesenheit von Sperrpfosten. Bei der Berücksichtigung all dieser Aspekte ist auch die Wendigkeit der Fahrzeuge von Belang. Da große Fahrzeuge nur sehr eingeschränkt wenden können, denkt die SWE darüber nach, kleinere Fahrzeuge einzusetzen. Im äußersten Fall könnten die Anwohner die Tonnen zur nächsten Straßenecke ziehen oder einen Müll-Abhol-Service beauftragen, der allerdings nicht kostenfrei ist.

Auch in Bielefeld 6 setzen Unternehmen auf mehr Sicherheit beim Rückwärtsfahren. Hier seien ebenfalls keine Seitenlader mehr auf Straßen zu finden, mit denen nur ein Fahrer im Einsatz sei. Stefan Jücker, technischer Leiter des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, sagte dazu:

"Heute besteht die Besatzung eines Müllfahrzeuges aus zwei, auf einigen Touren sogar drei Mitarbeitern."

Durch das Vorhandensein mehrerer Angestellter sei das Einweisen leichter. Dennoch wird auch hier zusätzlich darauf geachtet, das Rückwärtsfahren zu vermeiden, indem Anwohner die Tonnen an die nächste Straße oder zum Wendeplatz ziehen. Jücker schätzt insbesondere das häufige Anhalten und wieder Anfahren der Müllwagen als Gefahr ein. Daher achte der Umweltbetrieb jetzt auf mehr Sicherheit. Insbesondere um Radfahrer und Fußgänger zu schützen, arbeitet das Unternehmen mit neuen Müllfahrzeugen, die den low entry – den tiefen Einstieg – ermöglichen. Dieser soll dem Fahrer die Möglichkeit geben, auf PKW-Höhe zu sitzen und verbessert damit sein Sichtfeld, indem der tote Winkel reduziert wird. Auf der Beifahrerseite befinden sich zudem Klapptüren, die Rad-und Gehwege nicht behindern. Auch der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld hat eine Gefährdungsanalyse für alle Straßen durchgeführt. So werden bei der Sperrmüllabfuhr kleinere Fahrzeuge mit 7,5 Tonnen eingesetzt, damit die Wendemöglichkeiten nicht von Anfang an begrenzt sind.

Insgesamt sind Gefährdungsanalysen eine gute Möglichkeit, das Risiko beim Rückwärtsfahren zu begrenzen. Sie liegen in der Verantwortung der am Abfalltransport beteiligten Unternehmen und sollten von all diesen Unternehmen in ausreichendem Maße durchgeführt werden, um die Sicherheit beim Abtransport von Müll und Sperrmüll jederzeit zu gewährleisten.

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