Rückwärtsfahren von Müllwagen

VKU fordert praxisnahe Regelungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat den Entwurf der Branchenregel „Abfallsammlung“ am 20. Oktober 2015 nicht beschlossen. Damit sind auch die darin enthaltenen Vorschläge, das Rückwärtsfahren von Müllwagen weitestgehend zu verbieten, (zunächst) vom Tisch. In einer Fachkonferenz, die Anfang 2016 stattfinden soll, können die Verbändevertreter der Abfallbranche zum Entwurf ausgiebig Stellung nehmen.


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Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Verschiedene Punkte in der Branchenregel waren nicht praxisgerecht geregelt. Vor allem die Regelung zum Rückwärtsfahren von Müllwagen war fern jeder Realität. Daher ist es gut, dass die Bedenken der Branche gehört worden sind.“

Der Entwurf der Branchenregel geht davon aus, dass Abfallsammeltouren durchgehend so geplant werden müssen, dass keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Wenn alle Möglichkeiten der Tourenplanung ausgeschöpft sind (schriftliche Dokumentation erforderlich), muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festlegt werden, ob eine gefahrlose Rückwärtsfahrt ausnahmsweise gewährleistet werden kann. Reiche: „Gerade in Großstädten sammeln die Unternehmen den Abfall in tausenden Straßen. Eine Analyse des gesamten Straßennetzes auf die Notwendigkeit des Rückwärtsfahrens hin erfordert einen praktisch nicht zu leistenden Personal- und Bürokratieaufwand. In der täglichen Praxis vor Ort braucht es zudem eine Mindestflexibilität des Personals, weil es regelmäßig zu Änderungen der Sammeltouren kommt, etwa aufgrund von Baustellen, Staus, spontanen Umleitungen, Unfällen und rechtswidrig zugeparkten Straßen.“

Reiche weiter: „Für die praktischen Bedürfnisse der Unternehmen und im Sinne einer bürgerfreundlichen Abfallsammlung fordern wir eine Öffnungsklausel in der Branchenregel, die diejenigen technischen Assistenz-Systeme stärker anerkennt, die Unfälle beim Rückwärtsfahren vermeiden.“

Hintergrund Branchenregel Abfallwirtschaft:

Derzeit erarbeitet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Branchenregel Abfallwirtschaft. Das Institut der Branchenregel ist ein Novum. Konkret beschreibt die Branchenregel Präventionsmaßnahmen • zur Erfüllung der Rechtspflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren • für branchenspezifische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Arbeitsplätze.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel