Ruhezeit im Lkw

Ruhezeit im Lkw
Ruhezeit im Lkw

Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot

Lastwagenfahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Lkw verbringen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun die von Belgien, Frankreich und Deutschland eingeführten Sanktionen bei entsprechenden Verstößen bestätigt.


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Die Luxemburger Richter hatten in letzter Instanz über ein Gesetz in Belgien zu entscheiden, das eine Geldbuße von 1.800 Euro vorsieht, wenn Fahrerinnen und Fahrer sich während der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in ihrem Fahrzeug aufhalten.

Geklagt hatte 2014 das belgische Transportunternehmen Vaditrans. Der EuGH sollte über die korrekte Auslegung der EU-Verordnung 561/2006 entscheiden. Die Luxemburger Richter befanden, dass es Ziel des Gesetzgebers gewesen sei, die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals zu verbessern. Dies wäre nicht der Fall, wenn Fahrer die Pause im Fahrzeug machen würden. Außerdem vertraten die Richter die Auffassung, es sei Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, mit welchen Sanktionen das EU-Recht auf ihrem Territorium durchgesetzt werden kann.

Ihre tägliche Ruhezeit von mindestens neun Stunden dürfen die Fahrer allerdings in ihrem Lkw verbringen. Voraussetzung ist, dass es dort eine geeignete Schlafmöglichkeit gibt.

Aus Sicht der BG Verkehr ist das Luxemburger Urteil positiv zu bewerten: "Damit können die Arbeitsbedingungen der im Straßenverkehrsgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer und die allgemeine Straßenverkehrssicherheit verbessert sowie die Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehrsgewerbe angeglichen werden", so Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention.

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) direkter Link zum Artikel