Scheuer: Fernstraßen-Bundesamt ist starkes Signal für neue Länder und regionale Verantwortung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 27. Juni 2018, dem von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Vorschlag für die Standorte des Fernstraßen-Bundesamtes zugestimmt

Das Fernstraßen-Bundesamt ist Teil der Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung. Neben dem Hauptsitz in Leipzig wird das Fernstraßen-Bundesamt bis zu vier weitere Standorte haben. Davon werden drei Standorte Bonn, Gießen und Hannover sein.


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Scheuer:

Wir treiben die größte Reform in der Geschichte der Autobahnen voran und ordnen das System komplett neu. Der Bund wird ab 2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der 13.000 Kilometer Autobahnen übernehmen - effizient zentral organisiert und kompetent regional aufgestellt. Wir haben dabei auch den Anspruch, Strukturpolitik zu machen. Das tun wir mit der Infrastrukturgesellschaft und dem Fernstraßen-Bundesamt, das insbesondere für Planfeststellungs- und -genehmigungsverfahren verantwortlich sein wird. Mit Leipzig als Hauptsitz setzen wir ein starkes Signal für die neuen Länder. Und mit den weiteren Standorten stärken wir die regionale Verantwortung und zeigen breite Präsenz in der Fläche.

  • Das Fernstraßen-Bundesamt soll noch in diesem Jahr errichtet werden.
  • Ab dem 1. Januar 2021 wird es seine Arbeit insbesondere im Bereich der Planfeststellung und Plangenehmigung voll aufnehmen.
  • Derzeit werden die Strukturen des Amtes festgelegt. Dazu gehört vor allem der organisatorische Zuschnitt.
  • Die Standorte sind geprägt durch Hochschul- u. Wissenschaftseinrichtungen und verfügen damit über hohe Attraktivität für die Einwerbung von Fachkräften im Bereich Planfeststellung sowie im technischen Bereich.
  • Im Fernstraßen-Bundesamt werden vor allem Planer, Bauingenieure, Juristen und Verwaltungs- und IT-Experten tätig sein.
  • Die Länderverkehrsminister hatten dem Vorschlag von Minister Scheuer bereits einstimmig zugestimmt. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Länder hatte die Entscheidung ausdrücklich begrüßt.
  • Zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung gehört auch die Gründung der Infrastrukturgesellschaft mit ihrer Zentrale, den regionalen Niederlassungen, Außen- und Autobahnmeistereien.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur direkter Link zum Artikel