Schneebedeckte oder vereiste Straße:

TÜV: Räumdienst auf keinen Fall überholen

Manche Autofahrer reagieren verunsichert bei der Begegnung mit einem Schneepflug. Kein Wunder: Einige Exemplare entpuppen sich als wahre Monster-Trucks.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Auf keinen Fall das Streufahrzeug überholen“, erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. „Denn vor dem Räumdienst kann die schneebedeckte und möglicherweise vereiste Straße gefährlich glatt sein.“ Auch wer zu dicht hinter einem Schneepflug fährt, setzt sein Fahrzeug einer Mixtur aus aufgewirbeltem Splitt, Salz- und Eispartikeln aus. Dieses aggressive Gemisch beschädigt nicht nur den Lack, es verschmiert auch die Windschutzscheibe. Die Folge: Blindflug durch Sichtbehinderung.

Abrupte Bremsmanöver vermeiden

Besondere Vorsicht ist bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen mit überbreitem Schneeschild geboten. Autofahrer sollten behutsam die Geschwindigkeit drosseln und möglichst weit rechts fahren, um eine Kollision zu vermeiden – wenn nötig, sogar anhalten. Gerade bei Dunkelheit lassen sich die Dimensionen der großen Schaufel schlecht abschätzen. „Auf keinen Fall in Panik geraten und durch abruptes Bremsen gefährliche Ausweichmanöver riskieren. Das kann schnell zum Crash führen“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.

Auf Autobahnen fahren häufig mehrere Räumfahrzeuge mit relativ geringer Geschwindigkeit auf zwei oder drei Fahrspuren im versetzten Verband. Haben diese Schneeketten aufgezogen, dürfen sie die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten. Hier gilt: runter vom Gas, vorsichtig heranfahren und Warnblinker setzen. Wer die geräumte Spur verlässt – etwa bei Auf- und Abfahrten – muss damit rechnen, dass die Fahrbahn dort noch nicht frei ist.

TÜV Rheinland AG direkter Link zum Artikel