Sicherheit im Strassenverkehr

Mehr Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen

Vor Schulen, Kitas und Altenheimen soll künftig häufiger Tempo 30 gelten. Bislang mussten Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden. Aber auch für E-Bikes ändern sich Regeln - und Eltern dürfen künftig mit ihren Kindern auf dem Gehweg Rad fahren. Das sieht eine Verordnung vor, die das Kabinett zur Kenntnis genommen hat.


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In deutschen Wohngebieten sind Tempo-30-Zonen seit vielen Jahren selbstverständlich - nicht dagegen auf Hauptverkehrsstraßen. Hier müssen Autofahrer nur selten vom Gas. Wer das ändern wollte, musste hohe Hürden überwinden, etwa den Nachweis eines Unfallschwerpunkts erbringen. Das soll sich nach den Plänen der Bundesregierung nun ändern.

Künftig sollen Länder und Kommunen auch ohne einen solchen Nachweis Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in "sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern" einführen können. Damit sind vor allem Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern gemeint. Das sieht eine entsprechende Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) des Bundesverkehrsministeriums vor.

Radfahren auch auf Gehwegen

Änderungen soll es auch in anderen Punkten geben: So sollen Erwachsene radfahrende Kinder künftig auf Gehwegen mit dem Fahrrad begleiten dürfen. "Die neuen Regeln sind familienfreundlich und sorgen für mehr Verkehrssicherheit", so Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Frühjahr, als er die Änderungen vorstellte. Rücksichtnahme auf Fußgänger sei dabei selbstverständlich.

E-Bike-Fahrer haben es künftig auch leichter. Laut neuer Verordnung können die Länder innerörtliche Radwege auch für E-Bikes freigeben. Außerorts sollen diese generell auf Radwegen fahren dürfen. Allerdings gilt das nur für solche Elektrofahrräder, die mit Motorunterstützung nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren.

Rettungsgasse rettet Leben

Eine Rettungsgasse kann lebenswichtig sein. Dennoch kommt es im Notfall immer wieder zu Problemen. Viele Autofahrer setzen die derzeitige Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse nicht zufriedenstellend um - vor allem auf dreispurigen Fahrbahnen. Deshalb soll künftig folgende leicht verständliche Verhaltensregel gelten:

Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Straßen mit mindestens zwei Richtungsfahrstreifen, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen eine freie Gasse bilden.

Der Bund setzt mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den entsprechenden Rechtsrahmen; die Umsetzung der Maßnahmen der StVO obliegt den Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung direkter Link zum Artikel