SSG wendet sich gegen Fördermittelstopp in der Straßenbauförderung

Fördermittelstopp in 2021

Mit Enttäuschung hat der SSG auf eine Aussage von Staatsminister Dulig gegenüber dem MDR reagiert, wonach für den kommunalen Straßenbau ein Fördermittelstopp im Jahr 2021 verhängt und für 2022 eine neue Förderrichtlinie mit niedrigeren Fördersätzen angekündigt wurde.


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Dies hat zu erheblicher Verunsicherung in den Kommunen geführt, da unklar ist, ob damit sowohl die noch offenen Altanträge von Herbst 2019, die in die kommunalen Haushaltsplanungen für 2021 und bei Doppelhaushalten auch für 2022 eingegangen sind, hinfällig sind als auch keinerlei prioritäre Neuanträge angenommen werden.

Oberbürgermeister Bert Wendsche, der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, zeigte sich über diese mit der kommunalen Ebene nicht besprochene Vorgehensweise der Staatsregierung verwundert: „Nachdem die Staatsregierung und einige Koalitionsabgeordnete im Sächsischen Landtag zu diesem Thema seit längerer Zeit mit uns in Gesprächen stehen, ist diese Festlegung und die Wortwahl, mit der sie begleitet wurde, überraschend und wenig partnerschaftlich.“

Richtig ist, dass die im Regierungsentwurf des Staatshaushaltes 2021/2022 zurückgehenden Mittel für den kommunalen Straßenbau nicht einmal ansatzweise ausreichen, um alle noch offenen Altanträge aus dem Herbst 2019 abzudecken. Deshalb wirbt der SSG auch für eine Anhebung der Mittel für den kommunalen Straßenbau im Staatshaushalt 2021/2022. Mehr denn je sind Investitionen in die Infrastruktur notwendig, damit sich der Zustand der kommunalen Straßen nicht noch weiter verschlechtert. Nach dem pandemiebedingten Einbruch der Aufträge für die Bauwirtschaft und der jüngsten Frostperiode sind Aufträge für diesen Zweig wichtiger denn je.

Der Präsident des SSG erinnerte den Wirtschaftsminister an die Aussage der Staatsregierung aus dem Vorjahr, die Altanträge aus 2019 in einem Volumen von noch knapp 170 Mio. Euro bis Ende 2022 über den neuen Staatshaushalt abfinanzieren zu wollen. „Die Kommunen haben auf die Zusagen der Staatsregierung vertraut und ihre Haushalte entsprechend geplant und verabschiedet. Woher sollen die vom Minister jetzt geforderten höheren kommunalen Eigenanteile kommen? fragte Wendsche: „Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen sind rückläufig, der von Bund und Land im vergangenen Jahr für die kommunalen Haushalte aufgespannte Rettungsschirm, für den die Kommunen dankbar waren, kann die Kommunalhaushalte in 2021 und 2022 nicht mehr ausreichend stabilisieren, geschweige denn eingeplante Fördermittel ersetzen.“

Abschließend ging Wendsche auf Befürchtungen im kommunalen Raum ein, die Staatsregierung kürze die kommunalen Straßenbaumittel, um daraus politische Versprechen im konsumtiven wie das „Bildungsticket“ zu finanzieren: „Bundesweit sind die Kommunen auf die Unterstützung ihrer Länder im Straßenbau angewiesen. Kommunaler Straßenbau ist nie eine reine Angelegenheit der Kommunen gewesen. Politische Verschiebebahnhöfe zulasten der Kommunen verbieten sich daher von selbst und würden auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen.

Für eine Überarbeitung der Förderrichtlinie zeigte sich Wendsche demgegenüber jedoch weiterhin offen. Mit Blick auf die bereits verabschiedeten Kommunalhaushalte für das Jahr 2021 und zu großen Teilen auch 2022 regte er allerdings eine Überarbeitung mit Wirkung ab 2023 an.

Hintergrund:

Mit Pressemitteilung des SMWA vom 7. Februar 2020 und einem „Liebe-Freunde-Brief“ vom selben Tag, der auch den Kommunen zur Verfügung gestellt wurde, hatte die Staatsregierung das Ziel ausgegeben, alle von den Kommunen bis zum 31. Oktober 2019 beantragten Straßenbauvorhaben bis Ende 2021 bzw. 2022 abzuarbeiten. Darauf haben sich die Kommunen verlassen und ihre Haushalte in 2021 und 2022 mit den Kofinanzierungsanteilen nach der Förderrichtlinie untersetzt.

 

SSG: Sächsischer Städte und Gemeindetag e. V. direkter Link zum Artikel