Stadt ändert Stellplatzverpflichtung

Stellplatzverpflichtung für Studentenwohnheime und Hochschuleinrichtungen

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Februar, eine veränderte Handhabung der Stellplatzsatzung für Studierendenwohnheime und Hochschuleinrichtungen beschlossen. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt am Donnerstag, 3. März, in der Stadtverordnetenversammlung.


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„Die Landeshauptstadt Wiesbaden entwickelt sich zu einem immer attraktiveren Standort für die Ansiedlung beziehungsweise Erweiterung von Hochschuleinrichtungen“, sagt Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke. Die Anzahl der Studienbewerber steigt stetig. Alleine die Zahl der Studierenden an der Hochschule RheinMain ist seit 2010 von 5.900 auf 8.900 im vergangenen Jahr 2015 gestiegen. Bis 2020 wird mit weiteren 3.000 Studierenden gerechnet. Hinzu kommen die Studierenden der EBS Universität, der Hochschule für Polizei und Verwaltung, sowie künftig der Hochschule Fresenius.

„Die geltenden Richtzahlen der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden entsprechen nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf. Die derzeitige Stellplatzsatzung fordert sowohl für Hochschuleinrichtungen als auch für Studierendenwohnungen den Nachweis von PKW-Stellplätzen in einer Anzahl, die sich weder aus dem Nutzerverhalten der Studierenden, noch aus den umwelt-und verkehrspolitischen Zielen der Landeshauptstadt Wiesbaden rechtfertigen lässt. So zeigt die verkehrliche Entwicklung deutlich, dass immer weniger Innenstadtbewohner und Studierende in Sachen Mobilität auf das Auto, sondern zunehmend auf ÖPNV und Radverkehr setzen“, erläutert Möricke. Die geltende Stellplatzsatzung soll daher den veränderten Anforderungen angepasst werden.

Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll das Bauaufsichtsamt bis zu einer abschließenden Satzungsnovelle ermächtigt werden, im Jahr 2016 bei aktuell anstehenden Baumaßnahmen für Studierende die Stellplatzsatzung mit folgenden Richtzahlen genehmigen zu können: Für Studentenwohnheime ein Kraftfahrzeugstellplatz je vier Betten – diese Zahl kann je nach Entfernung zur Hochschule und ÖPNV-Anbindung um bis zu 50 Prozent verringert werden - und ein Fahrradabstellplatz je Bett.

Für Hochschuleinrichtungen wird künftig nur ein Kfz-Stellplatz je zehn Studierende statt derzeit ein Kfz-Stellplatz je drei Studierende aber ein Fahrradabstellplatz je drei Studierende (bisher sechs Studierende) gefordert.

Über weitergehenden Novellierungsbedarf soll im Rahmen eines „Hearings“ zur Stellplatzsatzung im Laufe dieses Jahres beraten werden. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr im November 2015 gefasst.

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