Stadt gibt Startschuss für Lastenrad-Förderung

Anträge ab 1. Februar möglich – Formulare stehen ab 25. Januar online und in Papierform bereit

Ob für den Einkauf oder die Beförderung der Kinder zum Kindergarten: In vielen Städten sind zunehmend Lastenräder auf den Straßen zu sehen.


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Handwerkerinnen und Handwerker entdecken ebenfalls die Möglichkeit, auf diese Art vor allem innerstädtisch kürzere Wege zurückzulegen und dennoch das Werkzeug dabeizuhaben. Die Stadt Oldenburg schafft durch die finanzielle Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern einen weiteren Anreiz zum Verzicht auf die Autonutzung: Nach einem Beschluss des Rates vom 21. Dezember 2020 wird die „Richtlinie der Stadt Oldenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern“ am 1. Februar 2021 in Kraft treten. Für die Förderung stehen in diesem Jahr insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oldenburg, eingetragene Vereine, Verbände, private Unternehmen sowie sonstige Selbständige und Freiberufler bis zu einer Betriebsgröße von neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Niederlassung/Firmensitz in Oldenburg haben. Es gilt das so genannte „Windhund-Prinzip“, bearbeitet werden die Anträge nach Eingangsdatum.

Die Höhe der Zuwendung beträgt, bezogen auf die Anschaffungskosten,

  • 50 Prozent, maximal jedoch 800 Euro für Lastenräder,
  • 33 Prozent, maximal jedoch 1.200 Euro für Lastenpedelecs/Lasten-E-Bikes sowie
  • 50 Prozent, maximal jedoch 150 Euro für Fahrradanhänger.

Anträge können ab dem 1. Februar 2021 über ein Online-Formular unter www.oldenburg.de/lastenradfoerderung gestellt werden. Die Internetseite bietet neben der Richtlinie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Förderprogramm sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Alternativ ist das Antragsformular in Papierform erhältlich im Vorraum des Amtes für Verkehr und Straßenbau, Industriestraße 1g, 26121 Oldenburg (montags bis donnerstags zwischen 8 und 15.30 Uhr, freitags zwischen 8 und 12 Uhr). Es wird darum gebeten, beim Behördenbesuch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, wie zum Beispiel die Maskenpflicht und das Abstandsgebot, zu beachten. Die Online- und Papierformulare werden ab dem 25. Januar zur Verfügung gestellt.

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