Steuererleichterungen für E-Mobilität
Finanzen/Gesetzentwurf
Zur Förderung der Elektromobilität sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) vor.
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