"Stickstoffdioxid-Emissionen in den Städten müssen so schnell wie möglich sinken"

Statement von Helmut Dedy zur Klage der EU wegen Grenzüberschreitungen bei Luftreinhaltung

Die EU-Kommission hat heute beschlossen, Deutschland wegen anhaltender Überschreitung von Stickoxid-Grenzwerten in der Luft in mehreren Städten und Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen.


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Dazu sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:

 „Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland wegen zu hoher Stickoxidwerte in etlichen Städten und Regionen. Die nun beschlossene Klage zeigt den Ernst der Lage und macht sehr deutlich, dass die Stickstoffdioxid-Emissionen so schnell wie möglich sinken müssen. Als Städte sagen wir klar: Um hier durchgreifende Erfolge erzielen, bleibt in erster Linie die Automobilindustrie in der Pflicht, die Diesel-Fahrzeuge sauberer zu machen. Im Verkehr in der Stadt verursachen Diesel-PKW bis zu drei Viertel der Stickoxid-Emissionen.

Wenn die Software-Updates nicht ausreichen, um die Grenzwerte an den Mess-Stationen in den Städten einzuhalten, muss die Autoindustrie zu Hardware-Nachrüstungen verpflichtet werden – und diese auch finanziell tragen. Die Bundesregierung muss jetzt endlich kurzfristig Klarheit schaffen, wie sie zur Hardware-Nachrüstung steht und was die Software-Updates tatsächlich bringen. Das Hin und Her zwischen Ministerien über verschiedene Gutachten zur Hardware-Nachrüstung verunsichert die Autofahrerinnen und Autofahrer nur weiter und macht die Luft keinen Deut sauberer. Die Klage der EU-Kommission zeigt: Es gibt keine Zeit zu verlieren.

Die Städte sind nicht die Verursacher des Stickoxid-Problems und werden es mit ihren Maßnahmen auch nicht lösen können. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzen die Städte viele Schritte für eine stärkere Luftreinhaltung um, erneuern schneller als geplant zum Beispiel ihre Busflotten, bauen die E-Mobilität und den Radverkehr aus und investieren in intelligente Verkehrssteuerung. Dazu trägt auch der Fonds nachhaltige Mobilität von 1 Milliarde Euro bei, mit dem die etwa 90 betroffenen Städte Förderung beantragen können.“

Zum Hintergrund:

Im Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil in 28 Städten und Regionen Stickoxid-Grenzwerte an vielen Messstellen der Hauptverkehrsstraßen im Jahresschnitt übertroffen worden. Bei einer Verurteilung durch den EuGH drohen Deutschland hohe Strafzahlungen.

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