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Zur Erinnerung: Die Benutzungspflicht der Radwege bleibt bestehen, wenn an den Straßen die Verkehrssicherheit für Radfahrer eingeschränkt ist, zum Beispiel durch eine geringe Fahrbahnbreite, eine hohe Verkehrsbelastung, eine zu hohe zulässige Höchstgeschwindigkeit oder ein Gefälle. „Dort, wo die Schilder hängen bleiben, muss weiterhin auf dem Radweg gefahren werden – zur eigenen Sicherheit“, sagt Simon Vogt, Nahmobilitätskoordinator der Stadt Recklinghausen. Geprüft haben das die Straßenverkehrsbehörde und die Verkehrsplaner zusammen mit der Polizei, den Vertretern der Politik sowie den Interessenvertretern der Radfahrer.
Außerdem gilt – wie früher auch: Kinder bis zum achten Geburtstag müssen den Gehweg zum Radfahren benutzen. Acht- bis Zehnjährige können wählen, ob sie auf dem Geh- oder Radweg fahren wollen. Ist letzterer nicht benutzungspflichtig, dürfen auch sie auf der Fahrbahn fahren.
Ist also eines der drei Verkehrszeichen – 237 für Radweg (das blaue Schild mit dem weißen Fahrrad), 240 für den gemeinsamen Geh- und Radweg (das blaue Schild mit den Fußgängern oberhalb und dem Fahrrad unterhalb) oder 241 für den getrennten Geh- und Radweg (das Schild mit dem Fahrrad links und den Fußgängern rechts) – aufgestellt, muss der Radweg benutzt werden.
„Zu Missverständnissen führen oft die sogenannten Sonstigen Radwege, die durch das rote Pflaster oder Linien-Markierungen wie benutzungspflichtige Radwege aussehen“, erläutert Vogt. „Die Ähnlichkeit kommt daher, dass das früher Radwege waren, die man benutzten musste. Wenn da aber keine Schilder mehr stehen, haben die Radfahrer freie Wahl zwischen Fahrbahn und Radweg.“ Beispiele dafür gibt es im Stadtgebiet an der Westfalenstraße, am Börster Weg, an der Dortmunder Straße oder an der Ehlingstraße.