Straßen.NRW übergibt Autobahnen an die Autobahn GmbH des Bundes

Wechsel in der Straßenbauverwaltung zum neuen Jahr

Die Bundesautobahnen werden ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Dies betrifft auch Nordrhein-Westfalen und den Landesbetrieb Straßenbau.


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Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen sowie die damit verbundenen Verwaltungsangelegenheiten übernehmen. Straßen.NRW übergibt die Autobahnen im Land deshalb zum neuen Jahr zur Erledigung dieser Aufgaben an die Infrastrukturgesellschaft „Die Autobahn GmbH des Bundes“.

Der Landesbetrieb bleibt weiterhin zuständig für die Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen.

Hintergrund

im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einigten sich die Länder und der Bund 2017 unter anderem auf die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung.

Mit Wirkung zum 1.1.2021 wird die Verwaltung der Bundesautobahnen nicht mehr in Bundesauftragsverwaltung durch die Straßenbauverwaltungen der Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt (Art. 90 Abs. 2 GG, Art. 143e Abs. 1 GG i.V.m. Fernstraßen-Überleitungsgesetz und Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz).

Das für die Bundesstraßenverwaltung zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf der Grundlage von § 1 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung, die Finanzierung und die vermögensmäßige Verwaltung von Bundesautobahnen auf die am 13.9.2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes übertragen. Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt die Ausführung von Aufgaben der Straßenbaulast im Sinne des § 3 Bundesfernstraßengesetz mit Wirkung zum 1.1.2021 und tritt gemäß § 10 Abs. 2 Fernstraßen-Überleitungsgesetz in laufende Vergabe- und Gerichtsverfahren sowie in sonstige Verfahren und Rechtspositionen ein.

In Bezug auf Verträge, die im Rahmen der bisherigen Auftragsverwaltung durch Straßen.NRW im Namen des Bundes abgeschlossen wurden, ist weiterhin der Bund Vertragspartner. Auch bleibt der Bund nach Art. 90 Abs. 1 GG Eigentümer der Bundesautobahnen. Ab 1.1.2021 wird er insoweit allerdings gesetzlich durch die Autobahn GmbH des Bundes vertreten.

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