Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung vorgestellt

BAuA stellt Informationen zum Schutz der Beschäftigten ins Netz

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Beschäftigten vor den Gefahren optischer Strahlung zum Beispiel bei der Anwendung von Laserstrahlung oder beim Schweißen zu schützen. Dies regelt die "Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" (OStrV). Doch wie soll der Arbeitgeber die Verordnung umsetzen? Technische Regeln zur optischen Strahlung (TROS) schaffen hier Klarheit.


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Informationen rund um dieses Themengebiet gaben Experten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des zuständigen Ausschusses zur Erarbeitung der TROS am 23. September 2014 in Dortmund an rund 70 Teilnehmer weiter. Die Vorträge, die jetzt im Internetangebot der BAuA zur Verfügung stehen, erklärten die TROS an Beispielen aus der betrieblichen Praxis.

Die seit Juli 2010 bestehende Verordnung OStrV wurde im Dezember vergangenen Jahres zunächst durch die Technische Regel zur inkohärenten optischen Strahlung konkretisiert. Die Technische Regel zur Laserstrahlung steht kurz vor der Veröffentlichung. Ihr Entwurf steht als Information der Praxis zur Verfügung.

Die Anwendung der Technischen Regeln bei der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen versichert dem Arbeitgeber, dass er die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften einhält. So gelangt er auf die sichere Seite und das gleich im doppelten Sinne. Die Anwendung verschafft Rechtssicherheit und gewährleistet vor allem den Schutz der Beschäftigten. Denn optische Strahlung kann gravierende Schädigungen von Augen und Haut zur Folge haben.

Alle Vorträge der Veranstaltung "Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung" gibt es im Internetangebot der BAuA unter der Adresse www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Optische-Strahlung/Tagungen.html.

Die bereits veröffentlichten Technischen Regeln zur optischen Strahlung befinden sich hier: www.baua.de/TROS 

Den Entwurf der Technischen Regel zur Laserstrahlung gibt es hier: www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/ABS/Aktuelle-Informationen/Ergebnisse-der-ABS-Sitzung.html 

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 650 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) direkter Link zum Artikel