Tempo 30 auch dort, wo Schulen und Kitas an überörtliche Straßen liegen
Stadt Gütersloh: Novellierung der Straßenverkehrsordnung senkt die bisher hohen Hürden – Stadt hat gehandelt
Tempo 30 vor der Grundschule Kattenstroth? – Das gibt es doch schon längst – Ja, aber nicht an der Diekstraße. Dort hatte die Straßenverkehrsordnung bisher hohe Hürden gesetzt, denn die Diekstraße ist eine „überörtliche“, eine Landstraße.
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