Treibhausgasminderungsquote für Verkehrssektor

© Foto: AdobeStock | Ruth Röder
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Am 17. September 2021 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor gebilligt.

Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.


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Die seit 2015 geltende Minderungsquote verpflichtet Kraftstoffhändler, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreichen sollen sie dies unter anderem dadurch, dass sie erneuerbare Energieerzeugnisse anbieten.

Umsetzung europäischer Vorgaben

Grundlage für den Bundestagsbeschluss ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie REDII, die den Anteil der erneuerbaren Energien für den Straßen- und Schienenverkehr bis zu Jahr 2030 festlegt. Bei der Verabschiedung am 20. Mai 2021 hat der Bundestag den zugrundeliegenden Regierungsentwurf umfangreich verändert.

Stufenweise Erhöhung

Das Gesetz hebt die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe in jährlichen Schritten auf bis zu 25 Prozent für das Jahr 2030 an und führt eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe ein.

Förderung grünen Wasserstoffs

Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, ist künftig die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

Einschränkung für Palmöl

Eingeschränkt wird dagegen die Verwendung von Palmöl: Mittelfristiges Ziel ist es, Palmöl ebenso wie Kraftstoffe aus landwirtschaftlichen Rohstoffen zu reduzieren bzw. zu verbieten, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Wie es weitergeht

Nach erfolgter Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zu Beginn des Folgequartals in Kraft treten.

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