Übereinkommen zum Eisenbahnverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980" (18/12513) vorgelegt. Damit sollen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der von der 12. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) am 29. und 30. September 2015 beschlossenen Änderungen des Übereinkommens geschaffen werden.


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Die Änderungen betreffen der Vorlage zufolge Fragen der technischen Zulassung von Eisenbahnen, Haftungsregelungen und Fragen der Finanzierung der OTIF.

Wie die Regierung schreibt "stärkt das Gesetz den Verkehrsträger Eisenbahn, indem es einen Beitrag zur Angleichung der internationalen Rahmenbedingungen für den Eisenbahnverkehr leistet". Da der Eisenbahnverkehr durch eine Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene insgesamt attraktiver werde, trage das Vorhaben zu einer nachhaltigen Entwicklung bei und sei umfassend mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung vereinbar. Der umweltfreundliche Verkehrsträger Schiene werde insgesamt gestärkt, "auch im intermodalen Wettbewerb", heißt es in der Vorlage.

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