Umweltrat empfiehlt Quote für Elektrofahrzeuge

In seinem heute in Berlin vorgestellten Sondergutachten schlägt der Sachverständigen­rat für Umweltfragen eine Quote für Elektrofahrzeuge vor

Im Jahr 2025 sollten min­destens 25 % aller neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sein.


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„Der Verkehrssektor hat bisher keinen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen geleistet“, sagte Prof. Claudia Kemfert. „Die Elektro­mobilität ist hocheffizient und marktreif. Wir müssen jetzt zügig umsteigen.“

Notwendig ist der Ausbau einer Ladeinfrastruktur. Dazu muss die staatliche Förderung erweitert und über 2020 hinaus verlängert werden. Mit Blick auf den zusätzlichen Strombedarf des Verkehrssektors ist aus Sicht des Sachverständigenrats zudem ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich.

Die Elektromobilität ist allerdings nur ein Baustein einer Verkehrswende. Notwendig ist eine Kombination von Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung auf Schiene und ÖPNV und offensiver Effizienzstrategie. Als Bestandteil eines Gesamtkonzepts schlägt der Sachverständigenrat vor, die Pkw- und Lkw-Maut zu einem streckenabhängigen und flächendeckenden Mautsystem weiterzuentwickeln. So könnten auch weitere Umwelt- und Gesundheitsbelastungen des motorisierten Individualverkehrs verringert werden.

In der neuen Legislaturperiode sollte das Ende der Dieselprivilegierung eingeleitet werden. Die niedrige Besteuerung des Kraftstoffes ist ökologisch nicht gerechtfertigt und vernachlässigt die negativen gesundheitlichen Folgen der Dieselemissionen. Der Rat empfiehlt zudem, weitere umweltschädliche Subventionen im Verkehrssektor abzubauen. Bei allen Maßnahmen müssen Umwelt- und Verbraucherschutz in Einklang gebracht werden, um das verlorengegangene Vertrauen der Bürger in die Verkehrspolitik wiederherzustellen. Auf EU-Ebene sollte sich die Bundesregierung für anspruchsvolle CO2-Flottengrenzwerte einsetzen.

Die zukünftige Motor- und Batterietechnik verschiebt den Rohstoffbedarf von Öl zu mineralischen Rohstoffen wie Lithium, Kobalt und Seltenen Erden. Um die Umweltfolgen bei der Gewinnung dieser Rohstoffe zu vermindern, sollte die Bundesregierung sich mit Nachdruck für anspruchsvolle Umwelt- und Sozialstandards in anderen Ländern einsetzen. „Neben dem Nachweis der Kreislauffähigkeit der Produkte sollten die verwendeten nicht-erneuerbaren Rohstoffe in einem Inventar erfasst werden“, so das Ratsmitglied Prof. Vera Susanne Rotter. „So können langfristig hochwertige Sekundärrohstoffe bereitgestellt werden. Dies entlastet die Umwelt und stellt sicher, dass Rohstoffe auch für zukünftige Generationen verfügbar bleiben.“

Das Sondergutachten „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor“ steht auf der Website des SRU zum kostenlosen Download zur Verfügung: www.umweltrat.de.

Sachverständigenrat für Umweltfragen