Unfallkommission der Bezirksregierung Münster will Unfälle auf Autobahnen reduzieren

Die Unfallkommission für Autobahnen im Regierungsbezirk Münster hat unter dem Vorsitz des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Münster getagt

Die Unfallkommission trifft sich regelmäßig oder anlassbezogen mit Vertretern der Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Münster und Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau als Straßenbaulastträger, um polizeilich festgestellte Unfälle und Unfallhäufungsstellen auf Autobahnen zukünftig zu reduzieren.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

An mehreren Autobahnabschnitten im Regierungsbezirk wurde eine doppelt so hohe Unfallzahl wie auf den übrigen Autobahnen registriert. Wie kann Abhilfe geschaffen werden?

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Bundesautobahn (BAB) 1

Die Unfallkommission hat auf der A 1, Fahrtrichtung Bremen, zwischen Autobahnkreuz Münster-Nord und Greven, versuchsweise für ein Jahr eine tageszeitlich beschränkte Geschwindigkeitsbegrenzung (6 bis 19 Uhr) auf 120 km/h beschlossen. Zusätzlich werden in dem betroffenen Teilstück der A 1, im Wechselbereich von drei auf zwei Spuren, ein tageszeitlich beschränktes Tempo (6 bis 19 Uhr) von 100 km/h angeordnet. Dadurch wird eine Harmonisierung der Einfädelungsvorgänge in die schmalere Fahrbahn erwartet.

Bundesautobahn (BAB) 2

Für die A 2, Fahrtrichtung Oberhausen, zwischen den Anschlussstellen Castrop-Rauxel-Henrichenburg und Recklinghausen-Süd wird versuchsweise eine tageszeitlich beschränkte Geschwindigkeitsbegrenzung (6 bis 19 Uhr) auf 120 km/h eingerichtet. Zusätzlich wird in selber Fahrtrichtung im Bereich der Anschlussstelle Recklinghausen-Ost, ab Ausfahrt Recklinghausen-Ost, auf einer Länge von zwei Kilometern eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h bei Nässe angeordnet. Der dort festgestellten Unfallhäufung soll so abgeholfen werden.

Ob die jetzt getroffenen Entscheidungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer dauerhaften Entschärfung der Unfallhäufigkeit ausreichen, wird in einer der nächsten Unfallkommissionsitzung Mitte 2018 überprüft.

Die Bezirksregierung Münster weist die Autofahrer darauf hin, dass mit dem Aufstellen der entsprechenden Schilder ab Anfang November 2017 zu rechnen ist.

Bezirksregierung Münster direkter Link zum Artikel