Union gegen Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors

Verkehr — Antrag — hib 419/2024

„Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr - Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/11759), den der Bundestag am Donnerstag berät.


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Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland „dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern“ und zu einer breit anwendbaren Dekarbonisierungsoption für den Verkehrsbereich weiterzuentwickeln. Gute und bezahlbare klimafreundliche Mobilität müsse zur obersten Maxime im Bereich der Individualmobilität und des Güterverkehrs per Lkw gemacht werden, verlangen die Abgeordneten. Bei der Gestaltung der Mobilität der Zukunft müsse daher im Personen- und im Güterverkehr ein technologieoffener Ansatz verfolgt werden. Zudem wird die Regierung aufgefordert, sich gegen Forderungen nach einem automatischen Vorrang bei Investitionen der Schiene gegenüber der Straße auszusprechen.

Die klimafreundlichen Kraftstoffe zum Betrieb von „E-Fuels-Only“- Fahrzeugen sollten der Unionsfraktion zufolge nicht bereits ab 2035 die Vorgabe einer 100-prozentigen CO2-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen erfüllen müssen. Vielmehr solle zunächst die bereits geltende Nachhaltigkeitsvorgabe der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU greifen.

In dem Antrag wird außerdem verlangt, zur Beurteilung klimafreundlicher Kraftstoffe und alternativer Antriebssysteme vergleichbare Maßstäbe anzulegen. Dies müsse vor allem im Vergleich zu batterieelektrischen Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Brennstoffzelle gelten, schreibt die Unionsfraktion.

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