Union: Kein Verbot für klimafreundliche Verbrennungsmotoren

Verkehr — Antrag — hib 910/2023

Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich gegen ein Verbot klimaneutraler Verbrennungsmotoren aus.


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In einem Antrag (20/9322) fordert sie die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bis Juni 2024 ein verbindliches Regelwerk geschaffen wird, das die Neuzulassung von ausschließlich mit klimafreundlichen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen auch über das Jahr 2035 hinaus zulässt und diese somit vom Neuzulassungsverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ausnimmt. Auch sollen klimafreundliche Kraftstoffe im Rahmen der CO2-Flottengrenzwerte angerechnet werden können, sodass Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zukünftig etwa mit E-Fuels CO2-neutral genutzt werden können.

Ebenso spricht sich die Fraktion dafür aus, dass bei der Bewertung der CO2-Bilanz von Fahrzeugen der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeuges in den Blick genommen wird und dass statt einer „die CO2-Bilanz-verschleiernden Tank-to-Wheel-Betrachtung“ eine alle Einflussfaktoren berücksichtigende „Cradle-to-Grave-Betrachtung“ herangezogen wird.

Darüber hinaus soll eine Quote von 70 Prozent Emissionsminderung bei klimafreundlichen Kraftstoffen im Vergleich zu konventionellen Benzin- oder Dieselkraftstoffen erreicht werden. Das Ziel „guter und bezahlbarer Mobilität“ müsse zur obersten Maxime in der europäischen und nationalen Gesetzgebung im Bereich der klimafreundlichen Individualmobilität werden.

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