VDB: EU-Parlament geht in die richtige Richtung, bleibt aber auf halber Strecke stehen

Das Europäische Parlament hat heute über die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) abgestimmt

Nach dem Willen der Abgeordneten sollen herkömmlicher Biodiesel und Bioethanol bis zum Jahr 2030 einen Anteil von zwei Prozent am Energieverbrauch im Straßenverkehr beitragen.


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„Es ist zu begrüßen, dass das Parlament ein Ziel für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor festlegt und auch zukünftig die Nutzung von konventionellem Biodiesel und Bioethanol zulässt. Der Beitrag von nur zwei Prozent würde aber eine starke Verringerung des Absatzes bedeuten. Damit reduziert das Parlament völlig unnötig den Beitrag, den Biokraftstoffe zur Dekarbonisierung im Verkehr leisten können“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Das Parlament bleibt mit dieser Entscheidung auf halbem Weg stehen. Ein Abschmelzen konventioneller Biokraftstoffe wäre aber eine schwere Hypothek für das Vertrauen der Investoren, die jetzt die fortschrittlichen Biokraftstoffe und andere erneuerbare Energien für den Verkehr in den Markt bringen sollen.“

Das Ergebnis der Abstimmung müsse im weiteren Gesetzgebungsprozess noch deutlich an die wirtschaftlichen und klimapolitischen Realitäten im Verkehrssektor angepasst werden. „Bei aller Euphorie für Elektromobilität und synthetische Kraftstoffe ist es nicht sinnvoll, das Fundament der Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor zu zerschlagen und den Absatz von Biokraftstoffen zu halbieren“, sagte Baumann. Herkömmliche Biokraftstoffe stellen derzeit in Deutschland rund 90 Prozent der Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor. Baumann forderte, dass die Mitgliedsstaaten im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Nutzung herkömmlicher Biokraftstoffe nicht reduzieren, sondern mindestens beibehalten. „Europa braucht Biodiesel und Bioethanol zur Minderung des Treibhausgasausstoßes, zur Herstellung des Koppelproduktes Proteinfuttermittel und als Einkommensquelle für die Landwirtschaft.“

„Bei Palmöl müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das Parlament den vollständigen Ausschluss dieses Rohstoffs befürwortet. Die positiven Errungenschaften der Nachhaltigkeitszertifizierung für die Biokraftstoffe gingen damit verloren“, sagte Baumann.

Mit der heutigen Abstimmung im EU-Parlament ist das Gesetzgebungsverfahren zur Fortführung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie nach dem Jahr 2020 einen wichtigen Schritt vorangekommen.

Jetzt schließt sich ein Prozess an, in dem das Parlament, der EU-Ministerrat und die EU-Kommission die endgültige Fassung der Richtlinie verhandeln. Dieser Trilog genannte informelle Prozess kann mehrere Monate dauern.

Ergebnisse der Abstimmung sind u.a.:

  • Im Jahr 2030 müssen im Verkehr 12 Prozent Erneuerbare Energien erreicht werden. Davon müssen „fortschrittliche erneuerbare Kraftstoffe“ (Annex IX) einen Anteil von 10 Prozent erreichen.
  • Damit würden herkömmliche Biokraftstoffe noch einen Anteil von zwei Prozent erfüllen.
  • Die eingesetzte Menge an herkömmlichen Biokraftstoffen darf zukünftig nicht den Absatz des Jahres 2017 im jeweiligen Mitgliedsstaat überschreiten.
  • Palmöl soll als Rohstoff ausgeschlossen werden.
  • Ein Gesamtziel für Erneuerbare Energien aus allen Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr) in Höhe von 35%.
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) direkter Link zum Artikel