Veränderte DIN-Normen für alte Fahrgeschäfte vertagt
Entscheidung zur Anwendbarkeit
In dem Berufungsverfahren eines Schaustellers gegen den TÜV-Nord über die Frage, ob sein altes Fahrgeschäft künftig an aktuellen DIN-Vorschriften zu messen ist, hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht heute nach längerer Beratung kein Urteil verkündet, sondern die Sache vertagt (Az.: 1 LC 178/14; zu den Einzelheiten des Verfahrens wird auf die Pressevorschau für August 2015 verwiesen).
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