Verbot von E-Scootern über die Fastnachtstage in Mainz

Unfälle sollen so verhindert werden

Von Sonntag, 23.02. (18.00 Uhr) bis zum Dienstag, 25.02.2020 (8.00 Uhr früh) müssen alle E-Scooter im Bereich der Innenstadt durch die Anbieter entfernt und eine erneute Einfahrt durch Geofencing unterbunden werden.


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Diese Maßnahme – die im Übrigen auch andere Fastnachtsmetropolen ergreifen – sollen Fahrten unter Alkoholeinfluss und daraus resultierende Unfälle im Umfeld des Festbereiches verhindern sowie Behinderungen des Rosenmontagszuges durch herumliegende E-Scooter ausschließen.

Der Bereich betrifft alle Straßen und Plätze innerhalb der durch folgende städtische Straßen begrenzten Bereiches:

Inge-Reitz-Straße – Kaiser-Karl-Ring – Barbarossa-Ring – Kaiser-Wilhelm-Ring –Bahnhofsvorplatz - Alicenstraße – Terrassenstraße – Eisgrubweg – Zitadellenweg – Salvatorstraße –Weisenauer Straße bis zur Eisenbahnbrücke Süd.

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