Verkehr: Durch „Erneuerbare Energien-Richtlinie II“ droht Stillstand im Klimaschutz

VDB: Ohne eine ambitioniertere Umsetzung der RED II könnte sich ihr Absatz in Deutschland und der EU fast halbieren

Durch die am Montag im Energieministerrat der Europäischen Union angenommene Erneuerbare Energien-Richtlinie II ( Renewable Energy Directive, RED II) droht dem Klimaschutz im Verkehr im kommenden Jahrzehnt ein Stillstand. Erneuerbare Energien sollen nach den neuen Vorgaben bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 14 Prozent im Verkehr erreichen.


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Allerdings erlaubt die RED II die Mehrfachanrechnung zum Beispiel von Elektromobilität auf das Ziel. Im Ergebnis müssen in der Realität im Jahr 2030 deshalb nur knapp über sieben Prozent Erneuerbare Energien genutzt werden, um die Vorgaben zu erfüllen. Diesen Wert können die EU-Mitgliedsstaaten weiter absenken, wenn sie Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse nicht auf ihre Klimaschutzziele anrechnen wollen. Bis zum Jahr 2020 werden Erneuerbaren Energien voraussichtlich bereits einen Anteil von sieben Prozent erreichen.

Mit der neuen Richtlinie verzichtet der europäische Gesetzgeber folglich darauf, Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse im bisherigen Umfang zu nutzen. Das hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf die deutsche und europäische Landwirtschaft, sondern auch auf den Klimaschutz im Verkehr. Bei der Umsetzung der RED II in nationales Recht können die Mitgliedsstaaten allerdings einen Gestaltungsspielraum nutzen. „Die neue europäische Richtlinie bietet Klimaschutz auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Um das deutsche Verkehrsziel für 2030 zu erreichen, müssen dagegen alle verfügbaren Erneuerbaren Energien genutzt werden. Unsere etablierten Biokraftstoffe sind dafür der unverzichtbare Sockel“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Die etablierten Biokraftstoffe bilden mit einem Anteil von etwa 90 Prozent der Erneuerbaren Energien im Verkehr die Basis für alternative Mobilität. „Die Bundesregierung sollte bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie ihre Chance nutzen, und Erneuerbare Energien im Verkehrssektor stärken, anstatt sie abzuwürgen.“ An den gesamten Emissionen hat der Verkehr in Deutschland einen Anteil von rund 22 Prozent. Damit haben die Verringerungen in diesem Bereich eine große Bedeutung für das Erreichen der deutschen Klimaschutzziele.

Mit der RED II will die Europäische Union schwerpunktmäßig neuartige Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen sowie Elektromobilität auf Schiene und Straße fördern. Deshalb müssen die Mitgliedsstaaten verpflichtend einen Anteil von 1,75 Prozent an der Energie im Verkehr erreichen mit Biokraftstoffen aus Rohstoffen wie Stroh, Nussschalen und Holzabfällen. Diese Kraftstoffe werden zusätzlich gefördert, indem sie doppelt auf das Ziel von 14 Prozent Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor angerechnet werden. Die doppelte Anrechnung gilt auch für Biokraftstoffe aus Tier- und Altspeisefetten, deren Anteil zunächst auf 1,7 Prozent gedeckelt ist. Elektromobilität auf der Straße zählt vierfach und auf der Schiene eineinhalbfach auf das 14-Prozent-Ziel. Solche Mehrfachanrechnungen führen jedoch nicht zu einer verstärkten Treibhausgasminderung, die herkömmlicher Biodiesel und Bioethanol bereits jetzt erzielen. Diese reduzieren den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen um rund 70 Prozent.

Derzeit liegt der Anteil von Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse in Deutschland bei etwa 3,8 Prozent am Energieverbrauch im Straßenverkehr. Ohne eine ambitioniertere Umsetzung der RED II könnte sich ihr Absatz in Deutschland und der EU fast halbieren. „Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Klimaschutzziele umzusetzen. Das deutsche Verkehrsziel für das Jahr 2030 macht es erforderlich, in der nationalen Umsetzung über die Vorgaben der RED II hinauszugehen. Ansonsten erbringt der Verkehr 2030 keine bessere Treibhausgaseinsparung als 2020“, sagte Baumann. „Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft in neue Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen weiter zu investieren, denn ist Investorenvertrauen einmal verloren, gewinnt man es nicht mehr zurück.“

Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. direkter Link zum Artikel