Verkehrprojekte mit überragendem öffentlichen Interesse

Verkehr — Antwort — hib 411/2023

Ausgewählte Verkehrsinfrastrukturprojekte, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen, sollen laut Bundesregierung künftig deutlich schneller umgesetzt werden.


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Ein dahingehender Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 habe klare Kriterien für das überragende öffentliche Interesse bei Verkehrsprojekten festgelegt und sei mit dem Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes, den die Bundesregierung am 3. Mai 2023 beschlossen habe, umgesetzt worden, heißt es in der Antwort der Regierung (20/6920) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6663).

Beim Verkehrsträger Straße liege der Fokus insbesondere auf der Beseitigung von Stauschwerpunkten und Engstellen, schreibt die Bundesregierung. Somit seien - mit Ausnahme der Bundesautobahn A23 zwischen den Anschlussstellen Tornesch und Eidelstedt - alle Vorhaben umfasst, die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen mit der Dringlichkeitseinstufung „Laufend und fest disponiert - Engpassbeseitigung“ oder „Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung“ enthalten sind. Teilvorhaben, die sich bereits in Bau befinden oder bereits fertiggestellt wurden, sollen den Angaben zufolge nicht weiter betrachtet werden, „da sie von der Planungsbeschleunigung nicht mehr profitieren würden“.

Auf die Frage, ob es die Zustimmung von Ländern und Kommunen braucht, um die Feststellung zu treffen, dass ein Projekt ein überragendes öffentliches Interesse vorweist, heißt es in der Antwort: Nach Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes würden die Bundesautobahnen in Bundesverwaltung geführt. Daher sei der Bund für Entscheidungen über Planung und Bau von Bundesautobahnen zuständig. „Die Herstellung des Einvernehmens mit den betroffenen Ländern ist eine politische Entscheidung des Koalitionsausschusses und soll die Akzeptanz der gesetzlichen Festschreibung erhöhen“, schreibt die Bundesregierung.

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