Verkehrsminister Dulig im Bundesrat zur Infrastrukturgesellschaft Verkehr

„Wir erwarten Nachbesserungen“

Die Ministerpräsidenten der Länder haben in ihrer Konferenz am 14. Oktober 2016 in Berlin beschlossen, dass eine Reform der Bundesauftragsverwaltung mit Fokus auf den Bundesautobahnen notwendig ist. Zu diesem Zweck soll eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte „Infrastrukturgesellschaft Verkehr" errichtet werden.


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Der Bund möchte die Auftragsverwaltung aus verschiedensten Gründen abschaffen. Neben fiskalischen Erwägungen geht es dabei vorwiegend um das Bestreben, eine höhere Steuerungsfähigkeit zu erlangen und die Hoffnung auf eine beschleunigte Umsetzung von Projekten. Dazu soll das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festgeschrieben werden. Heute wurden im Bundesrat die entsprechenden Gesetzesentwürfe eingebracht.

Verkehrsminister Martin Dulig im Bundesrat: „Vor etwa einem Jahr habe ich gemeinsam mit allen andern Verkehrsministern der Länder einen einstimmigen Beschluss zu diesem Thema gefasst. Darin haben wir die Optimierung der Auftragsverwaltung gefordert und die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes abgelehnt. Seitdem gab es viele Diskussionen darüber. Im Rahmen der Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat sich der Bund mit den Ländern auf einen Konsens geeinigt. Diese Beschlüsse gilt es nun konstruktiv umzusetzen. Sachsen ist dabei ein verlässlicher Partner und wird sich an die Vereinbarungen halten.“

Der Freistaat Sachsen fordert bei der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes folgende Dinge: „Der Aufgabenübergang greift tief in die bisherige Organisationsstruktur der Länder und deren Organisations- und Personalhoheit ein. Daher müssen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen und die Umsetzungsschritte mit den Ländern gemeinsam festgelegt werden“, so Dulig. Diese Vorgabe des Beschlusses vom Dezember findet sich im Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht ausreichend wieder. Danach will vielmehr der Bund einseitig über den Personalübergang sowie den Übergang der Sachmittel entscheiden. Es handelt sich hierbei jedoch – insbesondere beim Personal – um Teile der Landesverwaltungen. „Wir können und wollen dem Bund keinen Freifahrtschein erteilen, beliebige Stücke aus den Landesverwaltungen nach Belieben herauszulösen.“

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Optimierung und Reform der verbleibenden Auftragsverwaltung in den Ländern für die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs: „Hier ist insbesondere eine auskömmliche und mehrjährige Finanzierung der Projekte unabdingbar“, so Dulig. „Nicht zu vergessen sind die Interessen der betroffenen Beschäftigten durch möglichst umfassende Garantien hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort. Der Beschluss konkretisiert dazu Grundsätze. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf enthält jedoch vielfach keine ausdrückliche und rechtsichere Verankerung dieser Grundsätze. Wir erwarten Nachbesserungen.“

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