Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten
E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen
In einigen Mitgliedstaaten sind Programme dieser Art bereits in Kraft oder in der Planung. Sie sollen dazu beitragen, wiederholte Fälle von Trunkenheit am Steuer zu verhindern.
Eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre ist eine im Fahrzeug installierte Vorrichtung, mit dem ein alkoholisierter Fahrer am Bedienen des Fahrzeugs gehindert werden soll. Die Einführung eines Codes für diese Vorrichtungen wurde von einigen Mitgliedstaaten gefordert und in einer Studie empfohlen.
Mehrere Mitgliedstaaten haben solche Beschränkungen der Fahrerlaubnis, benutzen dafür aber unterschiedliche Codes, die in anderen Mitgliedstaaten nicht verstanden und somit auch nicht durchgesetzt werden können. Der Hauptzweck des neuen Codes besteht darin, den Inhalt der Beschränkung in allen EU-Mitgliedstaaten verständlich zu machen und so auch deren Durchsetzung zu ermöglichen.
Der Code soll nur von Mitgliedstaaten verwendet werden, die Führerscheine mit dieser Beschränkung ausgeben. In vielen Mitgliedstaaten gibt es noch keine alkoholempfindlichen Wegfahrsperren und somit auch keine Führerscheine mit derartigen Vermerken. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch künftig selbst entscheiden, ob sie Programme dieser Art einführen und wie sie die Beschränkung durchsetzen wollen. Der einheitliche Führerschein-Code für Fahrer mit eingeschränkter Fahrerlaubnis gilt daher nur in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.
75 Prozent der Todesfälle im Straßenverkehr gehen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, der Missachtung von roten Verkehrsampeln und der Anschnallpflicht sowie auf Trunkenheit am Steuer zurück. Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit haben daher einige EU-Mitgliedstaaten Programme eingeführt, um wiederholte Fälle von Trunkenheit am Steuer zu verhindern. Fahrern, die durch Alkoholmissbrauch am Steuer auffällig geworden waren, dürfen dann mitunter nur Fahrzeuge mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren fahren.