Vernetzung elektronischer Mautsysteme

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie für eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen europäischen Mautsysteme umsetzen.


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Um diese „Interoperabilitätsrichtlinie“ umzusetzen, hat sie den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes“ (19/27522) vorgelegt.

Die Richtlinie (EU) 2019/520 enthält Vorgaben für die technische Ausgestaltung und einzuhaltende Verfahren für elektronische Mautsysteme. Die Änderungen dieser Vorgaben sollen im Mautsystemgesetz und dem Bundesfernstraßenmautgesetz umgesetzt werden. Zudem sollen die rechtlichen Änderungen vorgenommen werden, die die Berechnung der Maut für den europäischen elektronischen Mautdienst (EEMD) durch die zuständigen Behörden des Bundes oder der Länder ermöglichen.

Der Mautdienst sei zum Zweck der Entbürokratisierung des grenzüberschreitenden Straßengütertransportes in Europa eingeführt worden, heißt es in dem Entwurf. Er solle die Entrichtung von Maut auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen, mit nur einem Fahrzeuggerät und über eine Abrechnung in der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Die Nutzer der mautdienstbezogenen Leistungen sollen demnach mit einem Anbieter ihrer Wahl einen Vertrag abschließen können. Dabei ergänze der Mautdienst die nationalen Mautsysteme.

„Eine Mautpflicht für zusätzliche Fahrzeugarten, für die in Deutschland bislang keine Mautpflicht besteht, wie beispielsweise Pkw, wird durch dieses Gesetz nicht eingeführt“, betont die Bundesregierung.

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