Verrechnung von Kraftstoffen

Auswärtiges/Antwort - 26.10.2018

Auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen erfolgt die Verrechnung von Kraftstoffen zwischen den US-Streitkräften und der deutschen Bundeswehr fortlaufend im Wege der finanziellen Erstattung oder des Naturalausgleichs.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4699) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den "Ausgaben Deutschlands für das US-Militär" (19/4322). Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgrund der aktuellen Treibstoffpreise werde jeweils ermittelt, ob Naturalausgleich oder finanzielle Erstattung für Deutschland wirtschaftlicher ist. "Sofern eine finanzielle Erstattung durch die USA erfolgt, wird auf Grundlage einer Berechnung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr der ermittelte Betrag durch die US-Streitkräfte an das Amt beglichen. Die Erstattungskosten werden im Haushalt vereinnahmt."

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel