Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Maut: EU-Kommission beendet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezüglich der Pkw-Maut beendet. Nachdem Deutschland im Mai das Infrastrukturabgabegesetz geändert hat, ist die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Deutschland damit die Bedenken bezüglich der Diskriminierung von Ausländern ausgeräumt hat.


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Die EU-Kommission wird die korrekte Umsetzung Anwendung des Gesetzes beobachten. In ihren monatlichen Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission zudem weitere Schritte wegen des Asylrechts in Ungarn unternommen. Die Kommission eröffnete auch ein Verfahren gegen Italien, weil das Land die EU-Typgenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge im Fall der Fahrzeugemissionen von Fiat Chrysler nicht eingehalten hat.

(17.05.2017) - Im Dezember hatten sich EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc und Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, in der Mautfrage auf eine umweltfreundliche, fair und gerechte für alle Autofahrer geeinigt. Damit wurden die seit Jahren andauernden Meinungsverschiedenheiten über die rechtliche Ausgestaltung der geplanten Pkw-Maut in Deutschland beigelegt.

Außerdem hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) ein letztes Mahnschreiben an Deutschland versandt, weil es die neuen Regeln für Pyrotechnika noch immer nicht umgesetzt hat. Es handelt sich um die Richtlinie über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Binnenmarkt aus dem Jahr 2013 sowie die Durchführungsrichtlinie über die Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen aus dem Jahr 2014. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission die Umsetzung der Richtlinie zu notifizieren. Im nächsten Schritt droht im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

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