Vertragsverletzungsverfahren wegen PKW-Maut

PKW-Maut

Die EU-Kommission hat am vergangenen Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der sogenannten Ausländermaut von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingeleitet. Dobrindts Infrastrukturabgabe ist seit Juni rechtskräftig und sieht eine Vignettenpflicht auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen vor.


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Deutsche FahrzeughalterInnen sollen die Abgabe über die Kfz-Steuer erstattet kriegen. Dies bewertet die Kommission als Diskriminierung ausländischer FahrerInnen, weswegen sie nun gerichtlich gegen die Bundesregierung vorgeht. Zudem decke sich die Maut nicht mit den Zielen des Weißbuchs Verkehr von 2011, weil sie nicht Abhängig von der Straßennutzung erhoben wird. Alexander Dobrindt (CSU) hat die Einführung der Maut bis nach dem Urteil aufgeschoben. Ursprünglich war vorgesehen, AutofahrerInnen ab Januar 2016 zur Kasse zu bitten.

„Eine Straßennutzungsgebühr ist nur dann EU-rechtskonform, wenn sie nicht auf Grund der Staatsangehörigkeit diskriminiert. Wir haben erhebliche Zweifel, ob die einschlägigen deutschen Gesetze diesem Grundsatz entsprechen. Deshalb sind wir umgehend tätig geworden und räumen diese Zweifel im Interesse der EU-Bürger im Vertragsverletzungsverfahren aus“, sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Die Kommission hat den deutschen Behörden ein Mahnschreiben geschickt, auf das Deutschland nun innerhalb von zwei Monaten reagieren muss.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel