VW-Betrugsdiesel

Deutsche Umwelthilfe begrüßt wegweisende Entscheidung des BGHs zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von VW-Kunden bei Betrugsdiesel-Pkw

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Volkswagen AG. Hierzu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Die Manipulation der Diesel-Abgasreinigung ist nun höchstrichterlich bestätigt. Der BGH verurteilt den niedersächsischen Staatskonzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Kunden. Aber nicht nur VW, sondern auch alle anderen Diesel-Hersteller haben über 15 Jahre hinweg minderwertige Abgasreinigungsanlagen verbaut und mit Betrugssoftware sichergestellt, dass im Prüflabor – und nur dort – die strengen Grenzwerte für das Dieselabgasgift NOx eingehalten werden. Die Entscheidung des BGHs bestätigt damit die Rechtsauffassung der DUH. Dies betrifft auch die laufenden Klage- und Widerspruchsverfahren zur Freigabe temperaturgesteuerter Abschalteinrichtungen bei VW, Opel und Daimler-Diesel gegen das Kraftfahrtbundesamt: Wir freuen uns, dass voraussichtlich noch in diesem Sommer der Europäische Gerichtshof darüber entscheidet, ob es zulässig ist, beispielsweise im Winterhalbjahr die Abgasreinigung faktisch abzuschalten.

Neben finanzieller Entschädigung ist es jedoch mindestens genauso wichtig, Betrugsdiesel aller Hersteller endlich mit wirksamer Abgasreinigung auszustatten – nicht nur als Schadensersatz für die Fahrzeughalter, sondern als Schadensbegrenzung für die zahllosen Menschen, die unter den hohen Schadstoffkonzentrationen in unseren Städten leiden und gesundheitlichen Schaden davontragen.“

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel