Wasserstrassenmaut wird schon erhoben

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort - 12.01.2015

Abgaben für die Nutzung der Bundeswasserstraßen werden seit in Kraft treten des Bundesgebührengesetzes im August 2013 erhoben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3665) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3356) hervor. Die weitere Umsetzung des Gesetzes erfolge durch Rechtsverordnungen.


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Eine allgemeine Gebührenverordnung, die Vorgaben für die Ermittlung der kostendeckenden Gebühren macht, werde derzeit unter Federführung des Bundesministeriums des Innern erarbeitet, heißt es weiter.

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