Weitere Verzögerungen bei der wirksamen Reduzierung von Autoabgasen

Enormen Überschreitungsmöglichkeiten bei Emissionsgrenzwerten

Aus Sicht der Hessischen Umweltministerin ist es unverantwortlich, dass das Europäische Parlament kein Veto gegen die enormen Überschreitungsmöglichkeiten bei Emissionsgrenzwerten eingelegt hat. Das wäre der Weg gewesen um die Kommission zu einem neuen und verbesserten Vorschlag, im Sinne der Luftreinheit und der Gesundheit der Menschen, zu zwingen.


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„Wir sind darauf angewiesen, dass ambitionierte Grenzwerte für Stickoxidemissionen festgeschrieben und auch tatsächlich eingehalten werden, damit wir die Vorgaben der Luftreinhaltung in unseren Innenstädten auch erreichen können. Mit der heutigen Entscheidung lässt man die Städte und Kommunen mit dem Problem alleine“, machte Hessens Umweltministerin deutlich. In der heutigen Abstimmung wurde ein Antrag abgelehnt, der eine schnellere Reduzierung der Fahrzeugemissionen und die Messung dieser Schadstoffe unter realen Fahrbedingungen gefordert hatte. „Im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes muss es unser oberstes Ziel sein, den Ausstoß von Luftschadstoffen zuerst an der Quelle, also am Auspuff, zu reduzieren“, so Ministerin Priska Hinz.

„Die heutige Entscheidung im Europäischen Parlament ist ein schlechtes Signal für unsere Bemühungen die Luftqualität in hessischen Städten nachhaltig zu verbessern“, erklärte die Ministerin. „Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in den Städten muss in der Frage der Luftreinhaltung ein größeres Gewicht bekommen. Je länger wir die Reduzierung der Emissionen verschieben, umso drängender werden die Probleme der Luftreinhaltung in den Ländern und Kommunen. Weitergehende beschränkende Maßnahmen im Verkehr könnten das Ergebnis dieser unbefriedigenden Situation sein", so Hinz.

Die vorgesehenen neuen Regelungen zur Messung der Abgase im realen Fahrbetrieb direkt am Fahrzeug („RDE“: real driving emissions) mit großzügigen Übergangsvorschriften sind nicht geeignet, die Belastung in den Städten möglichst schnell und wirksam zu reduzieren. Ministerin Hinz betonte, dass mit den vorgesehenen Regelungen eine dauerhafte Überschreitung des geltenden Emissionsgrenzwertes für Dieselfahrzeuge von 80mg/km Stickoxide (NOx) zugelassen wird. Bei neuen Fahrzeugmodellen sind bis September 2017 Überschreitungen von 110 % zulässig. Das ist das 2,1-fache des Grenzwertes. In einem zweiten Schritt soll bis Januar 2020 (und bei allen Neufahrzeugen bis Januar 2021) die Überschreitung auf 50 % reduziert werden. „Diese Fehlentwicklungen in der europäischen Gesetzgebung muss schnellstmöglich korrigiert werden“, so die Ministerin abschließend.

Weitere Verzögerungen bei der wirksamen Reduzierung von Autoabgasen - Anhang 1
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