Winterliche Verhältnisse auf Autobahnen

Landratsämter Neu-Ulm und Günzburg sind gut gerüstet

Die Landratsämter Neu-Ulm und Günzburg haben sich wieder auf winterliche Verhältnisse auf den Bundesautobahnen vorbereitet. Hierfür gibt es die Katastrophenschutz-Sonderpläne „Autobahn“. Die Sonderpläne der beiden Landkreise sehen neben vorbeugenden Regelungen zur Verkehrslenkung auch Betreuungseinsätze vor.


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Bei ihrer diesjährigen Winterdienstbesprechung im Landratsamt Günzburg berieten die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Kreisbehörden wieder über die notwendigen Maßnahmen für den Fall eines winterbedingten Verkehrschaos mit lang anhaltenden Staus.

Die Sonderpläne der beiden Landkreise sehen neben vorbeugenden Regelungen zur Verkehrslenkung auch Betreuungseinsätze vor. „Dabei müssen die festsitzenden Verkehrsteilnehmer mit warmen Getränken, Decken und Medikamenten versorgt werden“, erläutert Roman Gepperth, der Leiter des Fachbereichs „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht“ des Landratsamtes Günzburg. Vorkehrungen für den äußersten Notfall, zum Beispiel die Räumung der Autobahn und die Evakuierung der Fahrzeuginsassen, sind ebenso getroffen.

„Die Abläufe in den beteiligten Behörden und Organisationen sind eingespielt“, versichert Gepperth. Der Räum- und Streudienst der Autobahnmeistereien sei vorbereitet. Und auch die Abschlepp- und Bergungsfirmen stünden parat, um die Autobahnstrecken nach Unfällen schnellstmöglich wieder frei zu bekommen.

Auch die Verkehrsteilnehmer können ihren Teil zur Bewältigung der winterlichen Straßenbedingungen beitragen: Sie müssen dazu ihre Fahrweise und auch die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge den Verhältnissen anpassen.

Die Autobahnpolizei und die beiden Landratsämter weisen besonders darauf hin, dass an folgenden Ferienzeiten mit viel Verkehr und Stau auf den Autobahnen zu rechnen ist, besonders wenn das Wetter sehr schlecht sein sollte:

  • § Weihnachtsferien 2018/19: 22. Dezember 2018 bis 5. Januar 2019
  • § Frühjahrsferien 2019: 4. bis 8. März;
  • § Osterferien 2019: 15. April bis 27. April.

Im Winterhalbjahr 2017/2018 blieben nennenswerte Einsätze aus. „Die Katastrophenschutz-Sonderpläne kamen glücklicherweise nicht zum Einsatz“, berichtet Roman Gepperth. „Aber das kann in diesem Winter trotz der bisher milden Temperaturen ganz anders sein“.

Winter-Tipps für Autofahrer

  • Machen Sie spätestens jetzt Ihr Fahrzeug winterfest.
  • Achten Sie neben der Ausrüstung mit Winterreifen (ausreichende Profiltiefe) und eventuell Schneeketten stets darauf, genügend Kraftstoff im Tank zu haben (Diesel-Fahrer, insbesondere Wenigfahrer, Winterdiesel nachtanken!)
  • Verzichten Sie bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen auf Autofahrten; falls dies nicht möglich ist, sollten Sie genügend Proviant, Winterkleidung und Decken, gegebenenfalls notwendige Medikamente und/oder Babynahrung mit an Bord nehmen.
  • Informieren Sie sich vor einer geplanten Fahrt in den Medien über die entsprechenden Straßen- und Verkehrsverhältnisse.
  • Meiden Sie wenn möglich die Hauptverkehrszeiten, welche besonders anfällig für Stau sein können.
  • Der Schwerlastverkehr wird gebeten, bei extremen winterlichen Witterungsbedingungen die linke Fahrspur unbedingt für Räum- und Streufahrzeuge frei zu halten.
  • Vom Überholen eines Winterdienstfahrzeugs im Einsatz wird dringend abgeraten.
Landratsamt Günzburg