Wissing meldet ausgewählte Strecken für Lang-Lkw beim Bund an

Durch Lang-LKW pro Jahr rund 150 Tonnen CO2 einsparbar

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing hat mit einer Mitteilung an den Bund den Weg für die Fahrt von Lang-Lkw auf ausgewählten Strecken in Rheinland-Pfalz frei gemacht. Die Lastwagen sollen auf begrenzten Routen, insbesondere bei Werkverkehren, eingesetzt werden dürfen.


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„Lang-Lkw haben viele Vorteile. Sie reduzieren den Energieverbrauch, die CO2-Emmissionen und den Lastwagenverkehr insgesamt. In Rheinland-Pfalz können durch die Lang-Lkw pro Jahr auf den vorgesehenen Strecken rund 12.000 Lkw-Fahrten eingespart werden. Das sind rund 150 Tonnen CO2“, sagte der Verkehrsminister. Das Ministerium habe die ausgewählten Strecken nun dem Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, welches nun zu entscheiden hat, ob die gemeldeten Strecken noch in den Versuchsbetrieb aufgenommen werden können oder für den Regelbetrieb vorgemerkt werden. Vorgesehen sind Strecken zwischen Kandel und Wörth, Rohrbach und Wörth sowie Hassloch und Kandel bzw. Hockenheim.

„Mir war wichtig, dass der Schienengüterverkehr durch die streckenbezogene Zulassung von Lang-Lkw keine Nachteile erfährt. Alle für Lang-Lkw-Transporte vorgesehenen Strecken zeigen jedoch, dass dies nicht der Fall sein wird. Die für den Transport mit Lang-Lkw zu transportierenden Güter werden bereits jetzt auf der Straße transportiert. Die Einsparpotenziale bei den Kilometerleistungen sowie bei den CO2-Belastungen sprechen eine deutliche Sprache“, sagte der Minister.

Wissing trat zudem Befürchtungen entgegen, dass die Lang-Lkw die Straßen stärker beanspruchten als normale Lastwagen. Dies sei falsch. Die Lang-Lkw seien mit 40 Tonnen so schwer wie normale Lkw. Da das Gesamtgewicht sich auf mehr Achsen verteile, führe dies zu einer geringeren Belastung pro Achse. Der Vorteil von Lang-Lkw liege im größeren Ladevolumen.

Das Bundesverkehrsministerium untersucht den Einsatz von Lang-Lkw in einem Feldversuch, an dem sich bislang 13 Bundesländer beteiligen. Dort könnten bereits jetzt verlängerte Sattelauflieger mit 17,80 Meter auf der Grundlage einer Ausnahme-Verordnung das gesamte Straßennetz befahren. Die bis zu 25,25 Meter langen anderen am Feldversuch teilnehmenden Fahrzeugkombinationen müssen grundsätzlich ein festgelegtes so genanntes „Positivnetz“ benutzen. Nach Angaben der Bundesregierung nehmen derzeit 59 Unternehmen und 156 Fahrzeuge am Feldversuch teil.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau direkter Link zum Artikel