Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Die Bundesregierung arbeitet an einer Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zum Straßenverkehr. Das geht aus der Antwort (18/13157) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12897) hervor.


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Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sei damit beauftragt worden, sich einen Marktüberblick über Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways, Hoverboards, E-Tretroller, E-Skateboards und E-Wheels zu verschaffen und zu prüfen, ob national eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann gegebenenfalls unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können, schreibt die Regierung. Die Studie werde aktuell ausgewertet.

Die Bundesregierung begrüße die Verwendung umweltfreundlicher Verkehrs- und Fortbewegungsmittel, auch im Sinne einer neuen Mobilitätskultur, heißt es in der Antwort weiter. Diese würden zur Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger beitragen und seien durch ihren elektrischen Antrieb emissionsfrei und geräuschlos. Allerdings gelte es besonders für die Nutzung neuer Verkehrs- und Fortbewegungsmittel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen. Die Vielzahl an Neuentwicklungen im Bereich elektrifizierter Kleinstfahrzeuge mache eine Analyse notwendig, um eine Regelung auch hinsichtlich zukünftiger Neuentwicklungen zu finden, schreibt die Bundesregierung.

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